26. April 2016
weddix sucht Deutschlands Romantischsten Heiratsantrag!
Dieses Gewinnspiel ist abgelaufen!
Gewinnen Sie eine traumhafte Flitterwoche in den Französischen Alpen - in 'Les Chalets de Philippe' - Hütten deluxe am Fuße des Mont Blanc im Wert von 6.700 €!
War Ihr Heiratsantrag etwas ganz Besonderes? Hat sich Ihr Liebster oder Ihre Liebste etwas wirklich Spektakuläres oder einzigartig Romantisches für Sie ausgedacht?
Erzählen Sie uns von Ihrem aktuellen Heiratsantrag, denn weddix.de und die TrauDich! Hochzeitsmessen suchen Deutschlands 'Romantischsten Heiratsantrag 2011'.
Ob ein Heiratsantrag von der Bühne eines Rockkonzerts, Kniefall vor versammelter Familie unter dem Weihnachtsbaum, eine Plakatwand um die Ecke mit der Aufschrift 'Willst Du mich heiraten?' oder eine toll ausgedachte Schnitzeljagd - je romantischer und außergewöhnlicher, desto besser. Gerne können Sie uns zusätzlich zu Ihrer Geschichte auch Fotos oder ein kurzes Video übermitteln.
Senden Sie uns einfach Ihre Geschichte per Mail an kontakt@weddix.de und Sie nehmen an der Auswahl teil.
Als Hauptpreis winkt eine traumhafte Flitterwoche im luxuriösen Ökoresort 'Les Chalets de Philippe' in Chamonix im Wert von EUR 6.700.
Les Chalets de Philippe thronen auf einem Felsvorsprung am Südhang des Chamonix Tals in den französischen Alpen. Sie ermöglichen eine 360° Panoramaaussicht auf den Mont Blanc und die umliegenden Gipfel.
Der Gewinn beinhaltet:
Weitere Informationen zum Resort finden Sie hier ... oder direkt auf www.chaletsphilippe.com
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2012.
Der Gewinner wird unter allen Einsendungen ermittelt. Aus allen Einsendungen werden circa 20 Anträge ausgewählt, über die dann die weddix-User per Internet-Voting abstimmen. Die Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinner wird von weddix schriftlich per Mail benachrichtigt. Jeder Mitspieler kann nur einmal teilnehmen und ist damit einverstanden, dass die übermittelte Antragsgeschichte & eventuell gesendete Fotos bei weddix.de oder durch deren Partnermedien veröffentlicht wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ansonsten gelten die AGBs...