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30. November 2017

Ehe für Alle - für diesen Schritt haben gleichgeschlechtliche Paare jahrzehntelang gekämpft!

Braeutigam Vorbereitung Hochzeit

Sie liebt sie und er liebt ihn – wenn man sein perfektes Gegenstück gefunden hat, spielen Geschlecht, Alter oder Religion keine Rolle mehr. Und endlich sieht es das Gesetz genauso: Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist passé, die gleichgeschlechtliche Hochzeit ist unter Dach und Fach. Endlich ist auch in Deutschland der Durchbruch gelungen und homosexuelle Paare dürfen seit dem 1. Oktober 2017 die Ehe eingehen. Doch was genau ändert sich? 
Alles Wichtige rund um die gleichgeschlechtliche Hochzeit erfahrt Ihr hier.

Eingetragene Lebenspartnerschaft vs. Ehe für Alle

Bislang ist der Begriff „Homo Ehe“ im allgemeinen Sprachgebrauch für die eingetragene Lebenspartnerschaft immer wieder gefallen, doch nun ist alles anders: Die Ehe ist jetzt für alle da, es dürfen sich also nicht mehr nur Mann und Frau, sondern auch gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort geben. Vor dem 1. Oktober stand die Verpartnerung als Pendant zur Eheschließung zwischen Mann und Frau, die Lebenspartnerschaft konnte als Pendant zur Ehe gesehen werden. 
Doch aufgepasst: Aus schon bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften werden nicht automatisch Eheleute. Um sie in eine Ehe umzuwandeln, müssen die Lebenspartner, nach Anmeldung beim zuständigen Standesamt, persönlich und gemeinsam am Standesamt erklären, dass sie miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen wollen. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften können jedoch weitergeführt werden, wenn die Betroffenen keine Umwandlung in eine Ehe beantragen. Neue Lebenspartnerschaften können dagegen nicht mehr geschlossen werden. Voraussetzung für die Eheschließung ist, genau wie bei einer Hochzeit zwischen Mann und Frau auch, dass keiner der Erklärenden in einer noch bestehenden Ehe ist, die Partner nicht Verwandte gerader Linie, voll- oder halbbürtige Geschwister sind und sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

 

Adoptionsrecht für Alle

Auf diesen einen Tag haben Schwule und Lesben sehnsüchtig gewartet, denn mit dem Inkrafttreten der Ehe für Alle geht nicht nur die Eheschließung einher. Vielmehr haben homosexuelle Paare damit auch das gleiche Recht, Kinder zu adoptieren, wie gegengeschlechtliche Ehepaare. Bislang konnten zwei Menschen, die in einer Lebenspartnerschaft gelebt haben, kein Kind gemeinsam adoptieren. Eine Änderung des Adoptionsrechts ist nun dafür nicht nötig, denn dort sind die Vorgaben allgemein auf Ehepaare zugeschrieben.


Erforderliche Unterlagen

 
Zur Anmeldungen dürft Ihr folgende Unterlagen auf keinen Fall vergessen:
 
Für die standesamtliche Trauung:
  • Eine beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sofern einer oder beide Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird ein Nachweis der Staatsangehörigkeit benötigt

 

Für die „Umwandlung“:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Bei Umwandlung der Lebenspartnerschaft beim Standesamt der Nebenwohnung: Bescheinigung der Meldebehörde der Nebenwohnung (sollte nicht älter als 14 Tage sein)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

 

Zu guter Letzt...

Deutschland ist nun das 24. Land auf der Welt, das die Inkraftsetzung der gleichgeschlechtlichen Ehe zulässt. Die Hochzeit homosexueller Paare sowie die anschließenden Feierlichkeiten müssen der Eheschließung bzw. der Trauung gegengeschlechtlicher Paare in nichts nachstehen. So findet Ihr bei uns im Shop unter schon zahlreiche Mrs & Mrs bzw. Mr & Mr Produkte. 
Alles rund um Hochzeitsbräuche sowie Hochzeitsspiele erfahrt Ihr in unserem Hochzeitsratgeber und lasst Euch gerne in unserem Hochzeitsshop für Hochzeitseinladungen, Hochzeitsdeko und vieles mehr inspirieren. 



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