05. Oktober 2016
Gütergemeinschaft
Dies ist der Güterstand, der kaum noch existiert. Er beinhaltet, dass die Partner ein gemeinsames Vermögen haben, über das keiner der Eheleute allein verfügen darf. Allerdings darf vereinbart werden, dass die Vermögensentscheidungen an einen Partner allein übertragen werden. Ein Partner kann für den anderen haftbar gemacht werden.
Im Falle einer Scheidung wird das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen geteilt. Durch einen Ehevertrag kann bestimmt werden, dass bestimmte Gegenstände (Familienschmuck oder andere ganz persönliche Dinge) dem jeweiligen Partner allein gehören.
Wie schließe ich einen Ehevertrag ab? Egal, wie Sie den Vertrag gestalten oder welchen Güterstand Sie wählen, ein Ehevertrag sollte immer notariell beglaubigt werden. Die Gebühren sind abhängig von Ihrem Einkommen und eventuell vorhandenem Vermögen.