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23. Juli 2018

Ehevertrag - Antworten auf die wichtigsten Fragen

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Scheidung? Rosenkrieg? Streit um Unterhalt und Sorgerecht? Dass es einmal so weit kommen könnte, kann sich wohl kein Paar vor der Hochzeit vorstellen. Ein Ehevertrag wird daher immer noch nur selten abgeschlossen. Viele Paare verlassen sich auf die gesetzlichen Regelungen, die heute in vielen Fällen nicht mehr angemessen sind. Gerade um Streit später zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag abzuschließen.

Hier findet Ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was ist ein Ehevertrag?

In einem Ehevertrag wird vereinbart, wie die finanzielle Situation des Ehepaares im Falle einer Scheidung geregelt wird. Es bietet sich deshalb an, den Ehevertrag abzuschließen, bevor es in der Ehe zu kriseln beginnt - so kann gemeinsam eine gütliche und faire Regelung gefunden werden.

 

Regelung ohne Ehevertrag im Falle einer Scheidung

Der "Normalfall" in einer Ehe, der gilt, wenn nichts anderes in einem Ehevertrag vereinbart wurde, ist der Güterstannd der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung das Vermögen bei der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen wird. Der Partner, der im Laufe der Ehe einen höheren Vermögensüberschuss erzielt hat, muss die Hälfte dieses "Zugewinns" seinem Ehepartner auszahlen. Erhält jedoch einer der Partner während der Ehe eine persönliche Schenkung oder Erbschaft, muss dieser Betrag nicht geteilt werden.

Derjenige Partner, der weniger verdient, hat in den meisten Fällen - ebenso wie gemeinsame Kinder - auch bei einer kurzen Ehedauer Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Derjenige, der Unterhalt zahlt, darf vier Siebtel seines Gehalts behalten, drei Siebtel stehen dem Partner zu. Vor allem bei hohem Einkommen kann die Höhe der Unterhaltszahlungen schnell sehr hoch werden. Und auch Gering-und Normalverdiener treffen die Unterhaltszahlungen oft hart: Eine Scheidung ist einer der Hauptgründe, warum Familien in Deutschland in Armut leben.

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen, wer kommt auch ohne aus?

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Wer keinen Ehevertrag abschließt, für den gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Gesetzgeber hatte bei der Ausgestaltung des Gesetzes im vergangenen Jahrhundert die klassische Hausfrauen-Ehe im Visier: Der eine Partner verdient, der andere kümmert sich um Haushalt und Kinder.

Wer eine Beziehung nach diesem Modell führt, findet in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft meist eine ausgewogene und gerechte Lösung. Das gilt auch für Paare, bei denen keiner der Partner ein großes Vermögen oder Schulden mit in die Ehe bringt und die sich Kinder wünschen.

Sind allerdings beide Partner berufstätig oder gibt es große Vermögensunterschiede, lohnt es sich, mit einem Ehevertrag eine individuelle Regelung zu finden. Und auch Selbständige und Unternehmer sollten unbedingt einen Ehevertrag abschließen. Sonst kann es im Scheidungsfall passieren, dass das Unternehmen liquidiert werden muss, damit dem Partner die ihm zustehende Hälfte des Firmenwertes ausgezahlt werden kann.

Wann und wie wird der Ehevertrag abgeschlossen?

Ein Ehevertrag sollte am besten vor der Hochzeit oder zu Beginn der Ehe abgeschlossen werden. Theroretisch kann man eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung aber auch noch bis kurz vor der Scheidung vereinbaren.

Vor der Ausgestaltung des Vertrages sollte man sich auf jeden Fall zunächst umfassend von einem Anwalt beraten lassen, den Vertrag dann aber notariell beurkunden lassen.

Was wird im Ehevertrag geregelt?

Im Ehevertrag sollte Regelungen zu Vermögensaufteilung, Altersversorgung und Unterhaltszahlungen beinhalten. Die Unterhaltszahlungen können z.B. bei sehr unterschiedlichen Einkommen gedeckelt oder ganz ausgeschlossen werden. Es ist allerdings nicht zulässig, den Unterhalt für gemeinsame Kinder zu kürzen oder auszuschließen. Grundsätzlich sind die Partner aber frei in der Gestaltung des Vertrages und können selbst entscheiden, welche Punkte sie regeln möchten.

Dennoch gibt es auch hier Grenzen: Belastet ein Ehevertrag einen der Partner über Gebühr einseitig, ist dieser sittenwidrig und somit unwirksam. Verändern sich die Lebensumstände und Vermögensverhältnisse im Laufe der Ehe drastisch, sollte der Ehevertrag geprüft und gegebenenfalls an die neue Situation angepasst werden - um zu vermeiden, dass sonst das Gericht im Scheidungsfall den Vertrag anpasst.

Was kostet es, einen Ehevertrag abzuschließen?

Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach den Gebührenordnungen für Rechtsanwälte bzw. Notare. Die Gebühren werden dann auf Grundlage der im Ehevertrag aufgeführten Summen abzüglich eventueller Schulden berechnet. Das heißt, je größer das Vermögen, desto höher die Kosten. Die Beratung beim Anwalt kann bis zu 1.500 Euro kosten. Bei einem Reinvermögen von 10.000 Euro belaufen sich die Notarkosten für den Ehevertrag auf etwa 125 Euro, während man bei einem Vermögen von 250.000 Euro schon mit rund 1100 Euro plus Mehrwertsteuer und Schreibgebühren rechnen muss.

 



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