05. Oktober 2016
Gütertrennung - jeder bleibt finanziell eigenständig
Dieser Güterstand macht es notwendig, dass die Partner eine genaue Auflistung des vorhandenen Vermögens machen. Was gehört ihm, was gehört ihr. Diese Liste sollte ab und an auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Gütertrennung sollte jedoch nur dann vereinbart werden, wenn beide Partner berufstätig sind und dies auch auf absehbare Zeit bleiben wollen. Bestimmt werden können aber auch gemeinsame Besitztümer, die den Partnern dann zu jeweils 50 Prozent gehören.
Im Falle einer Scheidung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Auch bis zum Tod behält jeder, was ihm gehört. Die Gütertrennung wird häufig von Unternehmern gewählt, die für ihre Firma privat haften. Im Falle eines Konkurses fällt nicht das gesamte Privatvermögen in die zu verteilende Masse.
Für eine ausführliche Beratung, für wen diese Art des Güterstandes sinnvoll ist, ist in jedem Falle ein Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.