05. Oktober 2016
Versorgungsausgleich für die Alterssicherung
Der Versorgungsausgleich hat den Zweck, die Arbeit, die beide Partner für die Familie leisten, bei der Rente zu berücksichtigen. Kindererziehung ist Familienarbeit. Im Falle der Scheidung wird der finanzielle Unterschied zwischen der geringeren und der höheren Rentenanwartschaft ausgerechnet. Dies wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Mit einem Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich jedoch geändert oder gar ausgeschlossen werden. Es kann sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich auszuschließen, wenn ein Partner sehr viel älter ist. Wenn beide Partner immer berufstätig sein wollen, kann der Versorgungsausgleich ebenfalls ausgeschlossen werden. Wird der Versorgungsausgleich ausgeschlossen, gilt automatisch der Güterstand der Gütertrennung.