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Ranunkelchen
Diamant-User



Beigetreten: 30/12/2008 12:33:25
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Rechte am Arbeitsplatz nach Elternzeit




17/09/2011 20:01:45

Hallo Mädels,

ich hab mal wieder eine Frage. Ich muß im Januar nach 13 Monaten Elternzeit wieder arbeiten. Es werden zwar nur 50% sein, aber da ich im Heimbereich arbeite ist es im Schichtdienst.

Ich habe früher nämlich hauptsächlich Spätdienst (bis 22 Uhr) oder Nachtdienst gehabt. Diese Zeiten sind mit Kind natürlich total ungünstig. Mein Mann arbeitet in der Gastronomie und ist selbst erst immer spät zuhause. Nun habe ich schon mehrfach von unterschiedlichen Bekannten gehört, dass der AG verpflichtet ist, mir "kinderbetreuungsfreundliche" Arbeitszeiten zu gewähren. Weiß jemand, ob das stimmt?

Oder muß ich jeden Dienst mitmachen? Ich würde sie halt ungern regelmäßig von der Oma ins Bett bringen lassen. Gibt es da irgendwelche Rechte für mich, dass ich hauptsächlich tagsüber eingesetzt werden muß?

LG, Ranunkelchen








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Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Rechte am Arbeitsplatz nach Elternzeit




17/09/2011 23:09:41

Einen Anspruch auf Familienfreundliche Arbeitszeiten gibt es nicht.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag drin?
Das was da vereinbart ist, gilt auch wenn man irgendwann Kinder hat.
Außer es wurde geändert.
Bzw. wenn du Teilzeit beantragt hast, was du genau beantragt hast (da sollte man ja die Lage der Arbeitszeit mit beantragen).

Ich würde es eher auf dem "einvernehmlichen" Weg lösen, dass du mit deinem Chef sprichst, welche Schichten für dich im Moment am besten zu regeln wären und ob du davon möglichst viele bekommen kannst.

Deine Verhandlungspostition wird da natürlich umso besser, umso weniger "Konkurrenz" auf dem Markt ist die deinen Job auch machen könnte.
Das könnte also ein "Ass" in deinem Ärmel sein, wenn es um die Verhandlung geht.

Fine
Diamant-User



Beigetreten: 09/10/2009 13:01:33
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Standort: bei köln
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Aw:Rechte am Arbeitsplatz nach Elternzeit




19/09/2011 09:21:13

Huhu, komme ja aus dem gleichen Bereich und prinzipiell hat man kein Recht auf besondere Arbeitszeiten. Nur Stillzeiten/pausen müssen gewährt werden. Und aus sozialem Aspekt solte man sich als AG "bemühen" gute Arbeitszeiten anzubieten.

Ich würde evtl. bei deinen Kollegen mal vorfühlen ob die es unterstützen würden, wenn du vorzugweise Frühdienste machst, weil ich sags mal böse, das sind dann diejenigen die deine Sonderwünsche tragen müssen, nicht dein Arbeitgeber.

Ich kenns aus eigener Erfahrung, dass es sonst schnell zu bösen Blut führen kann, wer will denn nicht nur Frühdienste machen? (O-Ton: Warum darf DIE denn nur Fürhdienste machen, ich habe auf Familie... bla bla bla)

Prinzipiell kann einem das Gerede auch egal sein, kommt halt darauf an wie man emotional gestrickt ist und ob einen sowas belastet.

Vielleicht hast du ja auch günstige Bedingungen, das du im Rytmus mit einer Kollegin die nur Spätdienste machen will arbeiten kannst.

Oder du kannst vielleicht etwas anderes anbieten, dass du dafür an den Feiertagen (inkl. Weihnachten) die Spätdienste übernimmst und an den Wochenenden, sodass da die Kollegen die Vorteile von dir haben...?

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