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AUTOR BEITRAG
deckelchen
Diamant-User



Beigetreten: 20/01/2010 11:04:42
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Rechtliche Frage - Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit




05/04/2011 21:43:28

Guten Abend,

nach 12 Monaten Elternzeit habe ich als GFB wieder angefangen, jetzt arbeite ich wieder halbtags. Mir ist klar, daß ich keinen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz habe. Nun habe ich gehört, daß sich das anders verhalten würde, wenn ich wieder im selben Umfang zur Verfügung stünde, in meinem Fall wäre das eine 75%-Stelle. Stimmt das? Kann ich auf meine alte Stelle bestehen, wenn ich das alte Pensum wieder aufnehme?
Lieber Gruß,
das Deckelchen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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bondgirl
Diamant-User



Beigetreten: 30/09/2009 13:24:17
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Aw:Rechtliche Frage - Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit




05/04/2011 21:49:59

Das hab ich auch so in Erinnerung, dass man nach einem Jahr Pause wieder Anspruch auf die gleiche Stelle hat, wenn man im gleichen Umfang arbeitet.
Aber du hast ja nun zwischenzeitlich weniger gearbeitet, insofern ist dieses Recht sicher verfallen?
Aber da wissen andere sicher besser Bescheid.
freyja
Diamant-User



Beigetreten: 24/09/2008 05:59:23
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Aw:Rechtliche Frage - Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit




05/04/2011 22:15:14

huhu deckelchen,
ich hab mich mal kurz verirrt, kann dir aber die frage beantworten. laut gesetz ist es so, dass du nur einen anspruch auf genau deine alte stelle hast, wenn du lediglich den mutterschutz in anspruch nimmst. sobald du aber in erziehungsurlaub gehst, verfällt dein anrecht auf deinen bisherigen arbeitsplatz, egal wieviel du von der stelle zeitlich abdecken würdest. man ist nur verpflichtet, dir einen gleichwertigen arbeitsplatz in der firma zur verfügung zu stellen also man darf dich nicht abstufen. salopp gesagt, wenn du zuvor AL warst, darf man dir keine putzstelle anbieten. alles andere ist freiwillige basis des unternehmens.
viele grüße
EVERY NEW BEGINNING COMES FROM SOME OTHER BEGINNING'S END

PIXUM



Mini2808
Diamant-User



Beigetreten: 31/01/2010 00:19:17
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Aw:Rechtliche Frage - Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit




05/04/2011 22:16:58

Ja!
Nach Elternzeit ja,
Nach Mutterschaftsurlaub /Erziehungsurlaub( die 3 Jahre meine ich): nein.

Ich habe einen Mitarbeiter, der geht für 10 Monate in Elternzeit und ich muss ihm die gleiche Position nach 10 Monaten wieder geben.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 05/04/2011 22:18:23 Uhr

kosimo
Diamant-User



Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
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Aw:Rechtliche Frage - Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit




06/04/2011 08:14:51

Hallo!

Also ich habe es auch so in Erinnerung, dass wenn Du innerhalb von 12 Monaten wieder in demselben Umfang zurückkehrst, dass Du dann einen Anspruch auf Deine alte Stelle hast.

Ich glaube aber auch, dass Du das hättest vorher abstimmen müssen - d.h. beim Beantragen Deiner Elternzeit, hättest Du das schon konkretisieren müssen. Immerhin muss sich Dein AG auch darauf einstellen können und die Besetzung während Deiner Fehlzeit auch sicherstellen.

LG
kosimo


nimo
Diamant-User



Beigetreten: 17/08/2010 13:23:25
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Aw:Rechtliche Frage - Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit




06/04/2011 08:46:59

Freyja hat Recht.

Es muss nicht der gleiche Arbeitsplatz sein, nur ein gleichwertiger.

Wenn Du dann natürlich nicht dasselbe Stundenpensum hast, wie vor der SS wird es noch schwieriger. Bei uns muss die Muttis dann meist ne Änderungskündigung unterschreiben, wenn sie Stunden geändert haben wollen.

Ich kann da den AG gut verstehen. Der kann Dir ja nicht ewig und drei Tage ne Stelle freihalten, bis Du Dich entscheidest wie und wann Du mal wiederkommst. Grade bei kleinen Unternehmen ist das ja super schwierig.....
dini13
Diamant-User



Beigetreten: 02/03/2010 15:06:21
Beiträge: 2439
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Aw:Rechtliche Frage - Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit




06/04/2011 09:19:56

und es kommt zusätzlich noch darauf an, was genau in deinem arbeitsvertrag steht, wenn du z.B. persönliche assistentin vom marketingchef bis, in deinem vertrag steht aber nur mitarbeiter marketing, dann kann man dir irgendeine stelle (auf der gleichen ebene wie zuvor) anbieten. wenn im vertrag steht pers. ass. dann hast du ein anrecht auf den gleichen job.

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deckelchen
Diamant-User



Beigetreten: 20/01/2010 11:04:42
Beiträge: 2551
Standort: Ba-Wü
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Aw:Rechtliche Frage - Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit




06/04/2011 11:23:46

Hallo,

danke für die vielen Antworten, das hatte ich so schon befürchtet.

In meinem Vertrag steht "Verwaltungsangstellte", in der Elternzeit war ich "Aushilfe Verwaltung", seit dieser Woche sitze ich auf einmal im Support (ohne technische Kenntnisse). Auch in einem kleinen Unternehmen hätte ich gern die Chance bekommen, wenigstens in der Nähe der Abteilung zu bleiben. Hier sind auch meine Aufstiegs- und Qualifizierungsschancen gleich null.
Lieber Gruß,
das Deckelchen

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