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AUTOR BEITRAG
sunshine77
Diamant-User



Beigetreten: 22/08/2009 15:22:40
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Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 10:57:06

Ich sitz hier gerade mal kurz in der Stillpause an meinem Elternzeitantrag und hoffe mir kann hier jemand weiter helfen!
Durch mein BEschäftigungsverbot habe ich noch nahezu meinen kompletten Jahresurlaub 2010. Wann kann/ muss ich den denn nehmen? Zuerst dachte ich nach der Elternzeit, so dass sich mein Arbeitsbeginn eben verschiebt. Aber jetzt beantrage ich ja zwei JAhre Elternzeit mit einer Teilzeitbeschäftigung nach einem JAhr.
Kann ich den Urlaub denn zwischen Mutterschutz und Elternzeit einschieben?Oder????
verliebt: 19.05.2008
verlobt: 19.05.2009
standesamtliche Trauung: 10.10.2009
kirchliche Trauung: 12.06. 2010




***XXX***
Diamant-User



Beigetreten: 21/01/2010 14:55:28
Beiträge: 454
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 11:18:36

*

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 20/11/2011 14:35:46 Uhr

matti82
Diamant-User



Beigetreten: 28/10/2007 22:08:04
Beiträge: 245
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 11:45:04

hi sunshine,

ich mache es auch wie du, nehme 2 jahre elternzeit und beantrage, ab dem 13.monat teilzeit arbeiten zu können..ich hab direkt im schreiben darum gebeten, mir den urlaub vor beginn der tätigkeit zu gewähren, da ich sonst die kleine nicht in der krippe eingewöhnen kann..also quasi komme ich im 13.monat wieder und nehme gleich erstmal urlaub..so ist zumindest mein wunsch, aber ich denke, das sollte passen..geht ja nur um 2 wochen..


http://www.pixum.de/viewalbum/id/5258920
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
Beiträge: 5336
Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 12:17:56

Bei Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot muss man erstmal schauen, ob der überhaupt übertragbar ist oder eventuell verfällt.

Erstmal muss man schauen: was habe ich für ein Beschäftungsverbot?
Habe ich eines weil ich an meinem Arbeitsplatz nicht arbeiten darf (z.B. in der Kita weil ich nicht Immun bin oder im Lager weil ich nicht schwer heben darf) und bin ansonsten gesund und könnte in einem anderen Beruf problemlos weiterarbeiten?
Oder habe ich eine BV, weil es mir oder dem Baby nicht gut geht und ich z.B. liegen muss oder in der Klinik bin - also faktisch weil ich "krank" bin?

Bei der ersten Variante ist der Urlaub nicht übertragbar - man kann ja nur nicht zum Arbeiten, weil der Arbeitsplatz für die Schwangere ungeeignet ist. Urlaub machen kann ich aber trotzdem.
Daher verfällt der Urlaubsanspruch für diese Zeit.

Bei der zweiten Variante ist es nicht möglich, Urlaub zu machen, da die "Krankheit" dies unmöglich macht.
In dem Fall steht einem für diese Zeit der Urlaubsanspruch auch noch zu.

Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 12:20:54

Ach so: wenn du übertragbaren Urlaub hast, kannst du den an deine Elternzeit dranhängen (nach den 2 Jahren) oder schon in der Zeit nehmen, wo du anfängst Teilzeit zu arbeiten.

Urlaubstage werden normalerweise nicht in Stunden gerechnet, sondern es zählt, dass man einen kompletten Tag frei hat (auch als Teilzeitkraft).

Du hast die Stunden dann zwar als Vollzeitkraft erwirtschaftet, aber vom Wert her (einen ganzen Tag frei haben und nicht zum Arbeiten müssen) kannst du diesen dann genauso als Teilzeitkraft abfeiern.

Meike100107
Diamant-User



Beigetreten: 28/09/2009 18:13:15
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 12:37:34

Hi

ich habe auch ein Beschäftigungsverbot und kann meinen Resturlaub nach der Elterzeit nehmen, sowie den Uralub den ich eigentlich während des Mutterschutzes habe und da ist es egal ob ich Vollzeit oder Teilzeit arbeite.

Gruß
Meike
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4543455 (Kleid, Vorbereitung etc.)





happy2010
Diamant-User



Beigetreten: 29/07/2009 20:45:29
Beiträge: 147
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 13:21:07

Hallo Sunshine,

ich weiß von einer Kollegin, dass das voll das Theater war. Irgendwie wird der Urlaub dann auf Teilzeit verrechnet und dann wars im Endefekt viel weniger Urlaubsanspruch. Aber die arbeitet auch nur noch drei Tage die Woche.

Mir wurde dann gesagt ich soll auf jeden Fall allen Urlaub vor der Elternzeit nehmen, so hab ichs dann auch gemacht.

lb Gruß


Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
Beiträge: 5257
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 15:12:16

...

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 02/11/2010 12:56:45 Uhr

Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
Beiträge: 5336
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 18:08:01

@happy2010: diese Umrechnung bei deiner Kollegin hatte eigentlich nichts direkt mit der Teilzeit zu tun - sondern damit, dass sie vermutlich vorher eine 5-Tage-Woche hatte und jetzt wegen der Teilzeit nur noch eine 3-Tage-Woche hat.

Wenn sie also z.B. von vor der ETZ noch einen Anspruch auf 20 Urlaubstage hatte (bei einer 5-Tage-Woche) konnte sie theoretisch mit den 20 Tagen ingesamt 4 komplette Wochen Urlaub nehmen.

Wenn sie jetzt nur noch eine 3-Tage-Woche hat braucht sie um 4 komplette Wochen Urlaub zu haben ja nur noch 3 x 4 Tage, also 12 Tage.
Daher reduziert sich der Urlaubsanspruch.
Würde der bei 20 Tagen bleiben, könnte sie damit ja 6,67 Wochen lang Urlaub am Stück machen.

Kedda
Diamant-User



Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 20:07:01

Hm, wie das bei Beschäftigungsverbot aussieht, weiß ich leider nicht. Ich musste meinen Resturlaub auf jeden Fall vor dem Mutterschutz nehmen. Übertragen ging nicht.
@Annatiger: Also, mein Mann hatte jetzt auch irgendwie Geschiss wegen Urlaubsanspruch in Teilzeit und jetzt wieder Vollzeit.
Bei uns zählt ein Urlaubstag wie ein Arbeitstag. Bei TZ dann halt entsprechend weniger Stunden. Leider arbeite ich aber nicht an 5 Tagen sondern an 2,5 und muss für einen kompleeten Arbeitstag dann 2 Tage Urlaub nehmen.




Fotografenbilder:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3161721
Flitterwochen:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3152152
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 20:50:02

@Kedda: mit der Rechenweise fährst du ungünstiger als mit dem üblichen Modell - eigentlich gilt ja für dich auch die 3-Tage-Woche-Version - auch wenn du an dem dritten Tag nur Halbtags arbeitest.

Du brauchst ja dann 6 Urlaubstage um eine 5-Tage-Woche am Stück frei zu haben.

Wenn du für den Halbtags-Arbeitstag dann aber auch nur nen einen Urlaubstag brauchst, dann ist es wieder OK.

Dann bekämst du ja mit 5 Urlaubstagen (also 2,5 x 2 Tage) auch ne ganze Woche frei.

Dann rechnet dein Arbeitgeber nur "andersrum".

Kedda
Diamant-User



Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
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Aw:Resturlaub - Elternzeit




29/09/2010 22:42:25

Ja, für den halben Arbeitstag brauch ich auch nur einen Tag Urlaub zu nehmen. Wenn ich 5 Tage am Stück frei nehmen will, dann brauch ich auch 5 Tage Urlaub.
Da gleichts sich dann wieder aus. Allerdings ist es immer doof, wenn ich nur einen meiner "vollen" Tage frei haben will. Dann muss ich entweder gleich zwei Urlaubstage nehmen oder dann einen halben Tag an einem andren Tag der Woche arbeiten.
Ein Arbeits- /bzw. Urlaubstag zählt 3,9 Stunden. Wenn ich an einem Tag allerdings 8Stunden arbeite, brauche ich folgerichtig dann 2 Tage à 3,9 Stunden um diesen frei zu nehmen.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 29/09/2010 22:44:05 Uhr





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