04/06/2008 18:58:36
Hab mal gegoogelt:
1. Brauche ich für die Flammea-Wunschlaterne eine Aufstiegserlaubnis?
Nein. Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedarf die Flammea-Wunschlaterne keiner Aufstiegserlaubnis und kann unter Beachtung der Sicherheitshinweise an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden.
2. Wo darf ich die Flammea-Fluglaterne steigen lassen?
Überall, jedoch mit sicherheitsbedingten Einschränkungen.
Niemals dürfen Sie die Flammea-Fluglaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Flammea-Fluglaterne dort Brände verursachen könnte. Bitte beachten Sie, dass an gewissen Orten sowie in der Nähe zu Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) der Start von Flammea-Fluglaternen verboten ist. Im Falle von Aufstiegen von mehr als 10 Stück benötigen Sie eine Genehmigung der Deutschen Flugsicherung GmbH (Telefon: 06103 - 7071313 oder per eMail an Andreas.Miltner@dfs.de). Informieren Sie sich bei Unsicherheit zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der nähe befindet und der Aufstieg der Flammea-Fluglaterne an dem gewünschten Startplatz zulässig ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (
www.dfs.de) sowie den zuständigen Luftfahrtbehörden.