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AUTOR BEITRAG
happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Frage zu Anstellung während der Elternzeit




12/09/2012 14:46:54

Hallöchen,

meine 2jährige Elternzeit endet im Dezember diesen Jahres. Nun ziehen wir allerdings um und ich kann meinen Job nur von zu Hause aus machen. Wäre auch alles kein Problem wenn nicht große Umstrukturierungen in meiner Firma geplant wären die wahrscheinlich mit Anfang 2013 umgesetzt werden. Dies hat zur Folge das es derzeit einen allgemeinen Einstellungsstop gibt.

Heute hab ich mit der Personalabteilung telefoniert und die ratet mir natürlich das ich die Elternzeit bis November 2013 verlänger, somit also die vollen 3 Jahre ausschöpfen soll. Sollte sich in der Zwischenzeit ergeben das ich meine alte Stelle teilzeit von zu Hause aus machen könnte dann melden sie sich. Jetzt brauch ich eine Alternative. 30 Stunden pro Woche darf ich ja in der Elternzeit arbeiten und mehr hätte ich in meiner Firma auch nicht gearbeitet, eher sogar weniger.

Ich bin mir total unsicher was ich nun am besten tun soll? Verlängere ich um ein Jahr und hoffe das sie sich melden und arbeitet derweil woanders auf 30 Stunden? - dann stellt sich mir allerdings die Frage was dann mit einer zweiten Schwangerschaft ist? Wenn ich nun bis November 2013 (also so lange die Elternzeit dann laufen würde) schwanger werden würde, dann hab ich ein Recht auf erneute 3 Jahre Elternzeit bei meiner jetzigen Firma - soweit hat sie mich informieren können. Woher bekomm ich dann aber den Zuschuss beim Mutterschaftsgeld? Bekomm ich das gar nicht oder muss dann die Firma bei der ich für 30 Stunden angestellt bin bezahlen zusammen mit der Krankenkasse? Und Elterngeld wird ja dann anhand der 30 Stunden Stelle berechnet richtig?

Mein Mann meint ich soll bis Ende Dezember diesen Jahres abwarten, denn im Januar 2013 würde ich ja wieder arbeiten und sie müssen mir ja was anbieten. Ich soll einfach abwarten was dann passiert und wenn sie sagen "wir haben Job xy für Dich den Du aber nur Vollzeit und von der Firma aus machen kannst" dann könnte ich ja das dritte Jahr trotzdem verlängern. Geht das so einfach?

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich hoffe ich habe es jetzt einigermaßen verständlich geschrieben.


PW per PN
http://www.pixum.de/meine-fotos/#album/7025263
blondie2781
Diamant-User



Beigetreten: 28/04/2009 11:24:41
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Aw:Frage zu Anstellung während der Elternzeit




13/09/2012 14:07:41

hi nicfin...
also bei mir war es ähnlich...meine zwei jahre elternzeit waren im februar abgelaufen und die firma konnte mir aus betrieblichen gründen keinen job mehr anbieten...ich hab dann das dritte jahr verlängert allerdings schon 7 wochen vor ende der elternzeit (das ist die gesetzliche frist)....jetzt bin ich wieder schwanger und bekomm ich dezember das zweite kind und jetzt bekomm ich von der krankenkasse nur 13 euro pro als mutterschutzgeld sonst nix mehr und elterngeld werde ich auch nur den mindestsatz von 300 euro pro monat bekommen da ich dieses jahr nicht gearbeitet habe...aber soweit ich weiss bekomms du wenn du woanders arbeitest das aufs elterngeld angerechnet und mutterschutzgeld weiss ich leider nicht wer das zahlt aber auf keinen fall dein jetziger ag denn da bist du ja freigestellt...) eventuell bekommst du da auch nur was von der krankenkasse ...
hoffe ich konnt dir ein bisschen weiterhelfen..
lg

blondie2781
Diamant-User



Beigetreten: 28/04/2009 11:24:41
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Aw:Frage zu Anstellung während der Elternzeit




13/09/2012 14:09:11

13 euro pro tag )

Kleinergnomi
Diamant-User



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Aw:Frage zu Anstellung während der Elternzeit




14/09/2012 08:48:07

Hallo nicfin, wie Blondie schon schreibt bekommst du, wenn du die Elternzeit verlängerst und keinen anderen Job annimmst, nur die 13,00 €/Tag von der Krankenkasse in der Mutterschutzfrist, dein alter AG muss keinen Zuschuss zahlen. Beim Elterngeld bin ich mir nicht sicher, ob du da wirklich nur die 300,00 € bekommst oder ob nicht dein Einkommen von vor der Geburt deines ersten Kindes herangezogen wird. Sicher ist auf jeden Fall, dass die Zeit, in der du Elterngeld für das erste Kind erhalten hast, nicht in die 12 Monate hinein gerechnet wird, ich weiß allerdings nicht, wie es mit der Zeit der Elternzeit aussieht, in der du kein Elterngeld bekommen hast, da sah die Gesetzgebung vor, dass diese Zeiten in die Berechnung der 12 Monate eingerechnet werden, es gab allerdings Verfahren dagegen, ich weiß nur nicht, wie die ausgegangen sind, ob hier zu Gunsten der Mütter oder des Staates entschieden wurde.

Wenn du allerdings einen anderen Job während der Elternzeit annimmst, dann erhälst du von dem neuen AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, während der Mutterschutzfrist und Elterngeld auf der Grundlage dieses Verdienstes.



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Baby Pixum
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Frage zu Anstellung während der Elternzeit




15/09/2012 14:17:42

Du kannst wenn du in der Elternzeit schwanger wirst nach einem Urteil des EuGH auch die Elternzeit vorzeitig zum Mutterschutz von Baby 2 beenden, dann bekommst du nicht nur die 13 EUR von der krankenkasse, sondern dann muss dein Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.

Wenn du allerdings freigestellt bist, um woanders zu arbeiten, dann muss der neue Arbeitgeber den Zuschuss zahlen und der fällt dann - weil Teilzeitgehalt - niedriger aus.