01/01/2013 19:40:13
Hallo ihr lieben,
ich bräuchte mal wieder rat von euch.
Unser Großer wurde ja im Mai 2011 geboren, ab November 2010 war ich im Beschäftigungsverbot jedoch ohne finanziellen Nachteil so das diese Zeit beim Elterngeld mit berechnet wurde. Ich hab dann nach dem Mutterschutz ab Ende Juli 2011 bis Mai 2012 Elterngeld bekommen. (Wir hatten es auf 12 Monate ausbezahlt bekommen) Jetzt bin ich seid Mai 2012 bis Mai 2013 im zweiten Elternjahr das am 25.5 endet. Das dritte Jahr brauch ich nicht beantragen da ich dann schon im Mutterschutz bin (ET ist 20.06.2013)
Was ich gerne wissen würde, wie wird das Elterngeld beim zweiten Kind berechnet?? Ich war bis eben der Meinung das die gleichen 12 Monate wie beim ersten genommen werden da ich ja in Elternzeit war die 12 Monate vor der Geburt des zweiten. + Geschwisterbonus weil der erste ja noch unter 3 ist also an ET ist er 2 Jahre und 3 Wochen.
Ach ja von Juni 2012-Nov 2012 haben wir noch Landeserziehungsgeld bekommen.
Ich hoffe das ist verständlich Erklärt und ihr könnt mir weiterhelfen, eine Freundin hat mir grad gesagt das ihre Bekannte beim zweiten weniger bekommt. Meine Elternzeit läuft aber mit Mutterschutz aus und geht dann in die Elternzeit vom zweiten über ist es da evtl. anders??
Vielen dank schon mal für eure Hilfe
Gruß sunny