12. September 2016
Hochzeitsversicherungen
- denn was im Leben ist schon sicher?
In anderen Ländern ist es schon lange üblich, die Hochzeitsfeierlichkeiten durch einen Rücktrittskosten-Schutz abzusichern. Hierzulande denken nur wenige daran, den wichtigsten Tag in ihrem Leben vor unerwarteten Ereignissen zu schützen.
Dabei wäre eine Absicherung durchaus sinnvoll, da ein solches Fest meist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist und lange im Voraus geplant wird. Kommt dann plötzlich etwas dazwischen, ist es gut, für den Fall der Fälle vorgesorgt zu haben.
Aber leider kann das Abspringen eines Partners nicht versichert werden!
Damit Sie den schönsten Tag Ihres Lebens unbeschwert genießen können, hier die wichtigsten Informationen:
- Die meisten Versicherungen ersetzen im Ernstfall die mit dem Hotel oder Restaurationsbetrieb vertraglich vereinbarten Kosten bei Ausfall der Feier.
- Versicherte Risikopersonen sind Braut und Bräutigam, sowie die engsten Familienangehörigen wie Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister.
- Tritt nun der Tod, ein schwerer Unfall oder eine unerwartet schwere Erkrankung bei einer der Risikopersonen ein, greift der Versicherungsschutz. Dies gilt auch bei erheblichem Schaden an dem Eigentum der Brautleute (Wohnung abgebrannt...).
- Die Versicherung kann mit Buchung des Hochzeits-Arrangements oder spätestens 21 Tage danach erfolgen. Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Feierlichkeiten weniger als 30 Tage, muss der Abschluss zusammen mit der Buchung erfolgen.
- Aus der Höhe der jeweiligen Arrangementkosten errechnet sich die Versicherungssumme.