20. Dezember 2023
Hochzeit trotz Schulden
Schulden können ein großes Problem sein, vor allem, wenn sich Schuldner bereits in einer Privatinsolvenz befinden. Nur das Nötigste bleibt zum Leben, auf viele Dinge müsst Ihr verzichten. Seid Ihr beide oder ist einer von Euch verschuldet, steht einer Hochzeit jedoch nichts im Weg. Bei einer Privatinsolvenz müsst Ihr nicht bis zur Restschuldbefreiung mit der Hochzeit warten.
Nach der Hochzeit erhöht sich die Pfändungsfreigrenze, sodass Ihr von Eurem Einkommen mehr behalten dürft. Dieser Artikel verrät Euch, was Ihr beachten solltet, wenn Ihr trotz Schulden heiraten möchtet.
Hochzeit trotz Schulden möglich
Zuerst die gute Nachricht: Grundsätzlich ist eine Hochzeit trotz Schulden möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr beide Schulden habt oder nur einer von Euch verschuldet ist. Bei einer Privatinsolvenz müsst Ihr auch keine Gütertrennung vereinbaren, da sich die Privatinsolvenz nur auf denjenigen bezieht, der sie beantragt hat.
Befindet Ihr Euch beide oder einer von Euch in Privatinsolvenz, müsst Ihr Euren Insolvenzverwalter über die geplante Hochzeit informieren. Er darf jedoch nichts dagegen einwilligen. Eure Gläubiger haben ebenfalls kein Mitspracherecht.
Absicherung des Partners bei Schulden
Ist einer von Euch beiden verschuldet, muss der andere nach der Heirat nicht dessen Schulden übernehmen. Vereinbart Ihr keine Gütertrennung, entsteht nach der Eheschließung automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass die Schulden nun zwischen Euch beiden aufgeteilt werden.
Derjenige, der die Schulden verursacht hat, ist dafür verantwortlich. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob eine Privatinsolvenz schon vor der Hochzeit oder erst danach eröffnet wurde. Um auf der sicheren Seite zu sein, wie Ihr Euch verhalten solltet, könnt Ihr bei einer Privatinsolvenz einen Schuldnerberater konsultieren.
Derjenige von Euch beiden, der nicht verschuldet ist, sollte die Kaufverträge und Kaufbelege für die von ihm gekauften Gegenstände aufbewahren. Das ist vor der Hochzeit, aber auch danach wichtig, damit diese Dinge nicht gepfändet werden können. Die Besitztümer der beiden Ehegatten bleiben auch bei einer Zugewinngemeinschaft getrennt, wenn nicht beide Ehepartner dafür einen Kaufvertrag unterschrieben haben.
Tipp: Bei Privatinsolvenz erhöht sich nach der Hochzeit die Pfändungsfreigrenze. Ihr dürft von Eurem Einkommen mehr behalten, da Ihr nun für eine weitere Person unterhaltspflichtig seid. Hochzeitsgeschenke können grundsätzlich gepfändet werden, nicht aber die Eheringe. Es liegt jedoch im Ermessen des Gerichts, ob Hochzeitsgeschenke gepfändet werden. In der Wohlverhaltensphase, die sich an die Feststellung der Schulden anschließt, ist das nicht mehr möglich.
Kein gemeinsames Konto bei Schulden
Hat einer von Euch beiden bereits vor der Hochzeit einen laufenden Kredit, muss der andere nicht für ihn bürgen oder einen Vertrag für eine Umschuldung unterschreiben. Auch wenn die Banken mitunter darauf drängen, hat der Gesetzgeber hier vorgesorgt. Niemand muss sich zu einer Unterschrift drängen lassen.
Anders sieht es bei gemeinsamen Anschaffungen aus, wenn Ihr gemeinsam einen Kaufvertrag unterschreibt. In diesem Fall müsst Ihr beide haften, da Ihr als Paar zum Gesamtschuldner werdet.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, dass Ihr beide ein gemeinsames Konto eröffnet, wenn einer von Euch verschuldet ist. Der Insolvenzverwalter darf von diesem Konto das Geld für die Gläubiger pfänden. Er muss nicht prüfen, wer das Geld auf das Konto eingezahlt hat. Getrennte Konten sind daher die Lösung der Wahl, damit derjenige, der keine Schulden hat, nicht mit den Schulden des anderen belastet wird.
Wer sich in einer Privatinsolvenz befindet, ist drei Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schuldenfrei. Dann könnt Ihr ein gemeinsames Konto eröffnen.
Was wird mit den Schulden bei einer Scheidung?
Plant Ihr eine Hochzeit, denkt Ihr noch nicht an den Fall einer Scheidung. Auch hier gibt es jedoch eine gute Nachricht, wenn einer von Euch Schulden mit in die Ehe bringt. Die Schulden, die bereits vor der Heirat bestanden haben, gehen nicht auf den anderen Ehepartner über.
Vermögenswerte, die vor der Ehe bestanden haben und nicht gemeinsam angeschafft wurden, gehören demjenigen, der sie angeschafft hat.
Gegenstände, die Ihr während der Ehe gemeinsam angeschafft habt, werden zu gleichen Teilen zwischen Euch aufgeteilt. Das gilt auch für gemeinsam verursachte Schulden.
Finanzierung der Hochzeit
Eine Hochzeit kann teuer werden, wenn Ihr viele Gäste einladet und in einer exklusiven Location feiert. Wer verschuldet ist, hat eine ungünstige Bonität und bekommt keinen Kredit. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, um die Hochzeit zu finanzieren:
- derjenige, der keine Schulden hat und über eine günstige Bonität verfügt, nimmt einen Kredit auf
- Ihr stellt einen Kreditantrag und stellt einen Bürgen, der die Voraussetzungen erfüllt
- die Hochzeit wird von Euren Eltern finanziert
- Ihr leiht Euch von Verwandten oder Freunden Geld
Allerdings ist davon abzuraten, dass derjenige, der keine Schulden hat, einen Kredit aufnimmt. Das bedeutet mitunter eine hohe finanzielle Belastung, die nur für den einen Partner besteht und der sich dann ebenfalls verschuldet.
Es kann daher sinnvoll sein, zu überlegen, wo Ihr bei Eurer Hochzeit sparen könnt. Ist einer von Euch beiden verschuldet, kann eine Hochzeit in kleinerem Rahmen ratsam sein. Nichts spricht dagegen, eine größere Feier nachzuholen, wenn derjenige, der verschuldet in die Ehe ging, schuldenfrei ist. Ein Anlass dafür kann ein Hochzeitsjubiläum sein, beispielsweise zum fünften Hochzeitstag.
Weitere Informationen: bmj.de