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26. September 2016

Kleiner Knigge V wie Verlobung

Verlobung:

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Sie galt vor einiger Zeit noch als spießig, jetzt ist die Verlobung wieder "in". Sie kann groß gefeiert werden, muss aber nicht. Üblicherweise findet die Verlobung im Haus bzw. in der Wohnung der Brauteltern statt. Auf deren Kosten geht es nach alter Sitte auch, wenn im Restaurant etc. gefeiert wird. Üblicher ist es heute allerdings, dass sich beide Familien beteiligen.

Verlobungsanzeige:

Die meisten Paare geben ihre Verlobung bekannt. Verwandt, Freunde und Bekannte erhalten schriftliche Verlobungsanzeigen. Möglich ist auch eine Annonce in der örtlichen Zeitung. Wer eine Verlobungsanzeige erhält, gratuliert schriftlich oder telefonisch. Glückwünsche richten sich grundsätzlich an beide Partner, können aber an jenen adressiert werden, den man besser kennt.

 

Verlobungsgeschenke:

Wer lediglich eine Verlobungsanzeige erhält, kann, aber muss nicht schenken. Zum Fest geladene Gäste bringen ein Geschenk. Sollte die Verlobung eines Tages "platzen", können Geschenke zurückverlangt werden. In der Praxis passiert das aber wohl nie. Sehr wertvolle Geschenke geben die Ex-Brautleute selbstverständlich unaufgefordert zurück.

Verlobungsring:

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Nach gutem Brauch kauft der Mann die Verlobungsringe, doch nichts spricht dagegen, dass beide Partner zusammenlegen. Von der Verlobung bis zur Hochzeit wird der Ring am Ringfinger der linken Hand getragen und wechselt erst bei der Trauung nach rechts. Außerdem: Verhalten in der Kirche und bei der Feier.


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