22/01/2007 18:00:25
Hallo an dich und an alle anderen die es interessiert,
hier die wichtigsten dinge aus den kirchengesetzen der ev. und kath. kirche:
"Voraussetzung für die
kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. "Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird", formuliert die Kirchenordnung"
und hier die kath. kirchenordnung:
"In der katholische Kirche gilt die Ehe als Sakrament. Auch wenn das
Brautpaar mit der standesamtliche Eheschließung gesetzlich als verheiratet gilt, ist erst mit dem geistlichen Segen der katholischen Kirche die Trauung auch wirklich besiegelt. Zwei Trauzeugen sind Pflicht.
Im Vorfeld der katholischen Trauung findet ein Traugespräch statt, bei dem du die Grundsätze der katholischen Ehe anerkennen mußt. Dies sind:
* Unauflösbarkeit der Ehe.
* Bestätigung des Kinderwunsches.
* Bestätigung, dass die Kinder im katholischen Glauben erzogen werden sollen.
Aus katholischer Sicht darf man sich normalerweise nur ein Mal im Leben das Ja-Wort geben. Das heißt: Wer geschieden ist und sich wieder verheiraten möchte, muss auf den kirchlichen Segen verzichten - es sei denn, die frühere Ehe wurde von einem kirchlichen Gremium ausdrücklich für nichtig erklärt. Weniger schwer wiegt eine erste Trauung nur vor dem
Standesamt oder dem evangelischen Pfarrer. Da kann der katholische Priester ein Auge zudrücken."
Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßig (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt.
Der katholische Partner sollte einige Wochen vor der geplanten Hochzeit mit Partner/in zum zuständigen katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den »Dispens« beantragen (= die »Befreiung von der Formpflicht zur katholischen Eheschließung«). Dies ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch oder ökumenisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche, in der Regel eine Formsache.
Heute wird niemand mehr zu irgend etwas gezwungen. Der katholische Teil muss sich nicht mehr - wie vor 1969 - in jedem Fall verpflichten, seine Kinder später katholisch taufen zu lassen. Der entscheidende Satz lautet:
»Als katholischer Christ haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Gauben zu erziehen. Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?«
Also: Ganz allein Sie entscheiden. Aber sprechen Sie möglichst schon vor der Trauung über diese Frage, damit es später nicht zu ungewollten Störungen Ihrer Beziehung oder Einflussnahmen »wohlmeinender« Familien kommen kann.
Leider ist es für einen geschiedenen Katholiken fast unmöglich, die Anerkennung der katholischen Kirche für eine zweite Ehe zu erhalten. Dazu müsste die erste Ehe als »nicht vollzogen« annulliert werden, was in der Regel nicht einfach ist (Informationen beim Bistum ).
Wenn Ihr Partner der katholischen Kirche angehört, haben Sie mehrere Möglichkeiten.
1. Sie können in einer evangelischen Kirche heiraten, womit dann die evangelische Form der Trauung gewählt wird. Sie können...
a) mit einem evangelischen und einem katholischen Geistlichen heiraten. Dann wird in der Regel der evangelische Pfarrer die Trauung vollziehen und der katholische die Ansprache halten.
b) nur mit einem evangelischen Geistlichen heiraten, wobei die katholische Kirche die Trauung anerkennt, wenn sie vorher angemeldet wurde .
2. Sie können in einer katholischen Kirche heiraten, womit dann zugleich die katholische Form der Trauung gewählt wird. Sie können...
a) mit einem katholischen und einem evangelischen Geistlichen heiraten. Dann vollzieht in der Regel der katholische Pfarrer die Trauung, der evangelische hält die Ansprache.
b) nur mit einem katholischen Geistlichen heiraten, wobei die evangelische Kirche die Trauung anerkennt, wenn sie vorher angemeldet wurde.
Die katholische Trauung ist immer dann möglich, wenn wenigstens einer der Brautleute katholisch ist. Von einer "katholischen Trauung" spricht man, wenn der Geistliche, der der Eheschliessung assistiert, Amtsträger der katholischen Kirche ist.
Für katholische Christ/innen gilt, dass sie ihre Ehe unter Assistenz eines katholischen Geistlichen und vor zwei Zeugen schließen müssen und der Geistliche den Ehewillen erfragt und entgegen nimmt. Eine nur standesamtliche Trauung oder eine Trauung nach dem Ritus einer anderen Konfession oder Religion bedarf zur Anerkennung einer durch den Bischof zuvor erteilten Dispens, die über den Wohnsitzpfarrer beantragt werden kann.
Nach dem katholischen Eheverständnis ist die Ehe unter Getauften ein Sakrament, ein Zeichen der Nähe Gottes, ein nur durch den Tod aufzulösender Bund, der zugleich ein Symbol der Verbindung Christi zu seiner Kirche ist
Vielleicht hilft das ja der einen oder anderen von euch
peter, freier theologe