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AUTOR BEITRAG
Wuidenuss
Newcomer



Beigetreten: 23/02/2015 07:31:13
Beiträge: 1
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Ist Kirchenrecht Auslegungssache?




23/02/2015 07:51:37

Hallo,

suche Hilfe bezüglich Kirchenrecht!

Meine Situation:

Ich (ungetauft) heiratete vor 18 Jahren standesamtlich meinen ersten Mann (der war ursprünglich evangelisch, aber zum Zeitpunkt der Trauung aus der Kirche ausgetreten). 2011 die Scheidung.
2013: neue große Liebe kennengelernt und seit kurzem verlobt.

War immer der festen Meinung, ich dürfte noch kirchlich heiraten. Wäre mir heute sehr wichtig, so wichtig, dass ich mich auch taufen lassen würde. Mein zukünftiger zweiter Mann ist katholisch und war noch nie verheiratet. Ich bin mit ihm oft in der Kirche.

Falsch!

Der Pfarrer sagt nun, ich darf nicht heiraten, weil wenn zwei heiraten, die nicht der kath. Kirche angehören, gilt das vor Gott wie eine katholische Hochzeit - unauflösbar. Offizialat (Kirchengericht) sagt das selbe ... außer ich lasse meine Erstehe in Rom annullieren! (Privilegverfahren) - kann man so auch im Kirchenrecht nachlesen.

(Wenn allerdings ein Katholik und ein Nicht-katholik heiraten, so ist das ein "Formfehler" und kann in einem kurzen Verwaltungsakt aufgehoben werden...) - auch gültiges Kirchenrecht - in meinen Augen seeeeehr befremdlich, aber ist wohl so.)

Unsere Hochzeit ist schon fertig organisiert (Saal, Band, Hochzeitslader,...) für November diesen Jahres und eine Annullierung kann bis zu einem Jahr dauern.

Mich würde interessieren, ob das Kirchenrecht immer so ausgelegt wird, oder ob es nur an unserem sehr, sehr konservativen Pfarrer liegt, dass der gleich bei Offizialat nachfragt...

Würde mich freuen, wenn jemand andere Erfahrungen in der selben Situation gemacht hätte. Danke im Voraus für hilfreiche Beiträge!
Oli
Diamant-User



Beigetreten: 29/05/2013 13:36:43
Beiträge: 549
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Ist Kirchenrecht Auslegungssache?




23/02/2015 10:31:50

Hallo Wuidenuss! Ich finde es erst mal schön, dass du nach einer gescheiterten Ehe wieder eine neue große Liebe gefunden hast.
Das Thema mit der kirchlichen Heirat nach einer Scheidung ist sehr komplex wie ich gerade nachgelesen hab. Kennst du diese Seite schon: http://www.k*rchenrecht-online.de/lehrv/ehe/e-skriptum.pdf ? *i
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich stutzig geworden, bei der Aussage, dass die Ehe zwischen Nicht-Katholik und Katholik als Formfehler angesehen wird. Ich glaube das ist ein Missverständnis, denn wie ich nachgelesen hab, wird in der katholischen Kirche zwischen einer Ehe mit Sakrament und einer Naturehe unterschieden. Eine evangelische Ehe hat gilt auch als Sakrament, obwohl die protestantische Kirche nicht an das Sakrament glaubt. Daraus folgt, dass eine Ehe zwischen Katholik und Protestant auch als Sakrament gesehen wird. Was du oder auch der Pfarrer meinte ist vermutlich das die Ehe zwischen einem nicht getauften und einem gläubigen Christ als Formfehler angesehen wird und von der Kirche aufgelöst werden kann. Siehe auch den Passus von der oben erwähnten Seite hier:
"Die Überzeugung von der Auflösbarkeit der nicht-sakramentalen Ehe hat ihren
historischen Ursprung im privilegium paulinum. Durch eine schrittweise Ausweitung
des vom privilegium paulinum erfassten Falles gelangte man im Laufe der
Zeit zu der Überzeugung, dass alle Ehen, bei denen wenigstens ein Partner nicht
getauft sind, zugunsten des Glaubens (in favorem fidei) aufgelöst werden können.
Anders gesagt: Der Glaube hat einen so hohen Stellenwert, dass selbst der Wert
der Unauflöslichkeit der (Natur-)Ehe ggf. dahinter zurücktreten kann."

Ich würde mich an deiner Stelle an einen anderen Pfarrer wenden und eine zweite Meinung einholen.

Liebe Grüße!
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
Beiträge: 5336
Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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Aw:Ist Kirchenrecht Auslegungssache?




27/02/2015 16:05:57

Die Antwort deines Pfarrers bzw des Offizialats ist richtig. Das ist keine Auslegungssache.
Ich kenne mich gezwungenermaßen damit aus.

Wenn ihr eine katholische Trauung möchtet, geht das nur mit einer Annullierung deiner ersten Ehe.
Meine läuft gerade. Ein Jahr erscheint mir sogar zu kurz geplant. Die meisten die ich kenne brauchen länger. Und nicht immer geht es durch.

Tylia
Diamant-User



Beigetreten: 13/11/2014 17:09:41
Beiträge: 152
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Aw:Ist Kirchenrecht Auslegungssache?




27/02/2015 17:33:42

Hallo und herzlich willkommen,

in einem älterem Thread hatte ich dazu schon mal was geschrieben, ich kopiere den der Einfachheit halber mal hier rein - das Problem ist bei Dir wohl, dass Dein Exmann ausgetreten war,vielleicht ist der letzte Absatz eine Hilfe für Dich:

Die Katholische Kirche hat nichts gegen ihre standesamtliche Vorehe, solange ihr ExMann einer anerkannten christlichen Religion angehört und keine Dispens vom entsprechenden katholischen Bischof hat. Also ist ihr ExMann evangelisch gewesen, ist die standesamtliche Ehe ungültig, da wohl kein Protestant eine Dispens vom katholischen Bischof einholt. Genauso machen das die wenigsten Katholiken, insofern ist sie da wohl auf der sicheren Seite,schon alleine,weil das die wenigstens das wissen (und wer das weiß, besteht wahrscheinlich auf eine kirchliche Trauung).

Anders ist es aber,wenn der Exmann auch konfessionslos war - dann ist es wohl eine Naturehe und wird von der katholischen Kirche als gültig angesehen (da die ja praktisch keine andere Möglichkeit haben, wenn ich das richtig verstanden habe).
Da sie ja aber so oder so sich taufen lassen möchte, sollte sie sich taufen lassen bevor sie heiratet - dann hätte sie nämlich Anspruch auf das Petrinische bzw. das Paulinische Privileg (Stichwort Einführung Wikipedia). Diesbezüglich sollte sie sich dann aber wirklich vom zuständigen Offizialat des für sie zuständigen Bistums nochmal beraten lassen, mit dem Verlobten als Unterstützer (da er ja schon Mitglied der RK - Kirche ist). Und natürlich sollte dabei nicht der Eindruck erweckt werden, bzw. der Eindruck vermieden werden, dass der neue Mann hinter der Trennung ExMann steckt *hust*




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