23/02/2015 07:51:37
Hallo,
suche Hilfe bezüglich Kirchenrecht!
Meine Situation:
Ich (ungetauft) heiratete vor 18 Jahren standesamtlich meinen ersten Mann (der war ursprünglich evangelisch, aber zum Zeitpunkt der Trauung aus der Kirche ausgetreten). 2011 die Scheidung.
2013: neue große Liebe kennengelernt und seit kurzem verlobt.
War immer der festen Meinung, ich dürfte noch kirchlich heiraten. Wäre mir heute sehr wichtig, so wichtig, dass ich mich auch taufen lassen würde. Mein zukünftiger zweiter Mann ist katholisch und war noch nie verheiratet. Ich bin mit ihm oft in der Kirche.
Falsch!
Der Pfarrer sagt nun, ich darf nicht heiraten, weil wenn zwei heiraten, die nicht der kath. Kirche angehören, gilt das vor Gott wie eine katholische Hochzeit - unauflösbar. Offizialat (Kirchengericht) sagt das selbe ... außer ich lasse meine Erstehe in Rom annullieren! (Privilegverfahren) - kann man so auch im Kirchenrecht nachlesen.
(Wenn allerdings ein Katholik und ein Nicht-katholik heiraten, so ist das ein "Formfehler" und kann in einem kurzen Verwaltungsakt aufgehoben werden...) - auch gültiges Kirchenrecht - in meinen Augen seeeeehr befremdlich, aber ist wohl so.)
Unsere Hochzeit ist schon fertig organisiert (Saal, Band, Hochzeitslader,...) für November diesen Jahres und eine Annullierung kann bis zu einem Jahr dauern.
Mich würde interessieren, ob das Kirchenrecht immer so ausgelegt wird, oder ob es nur an unserem sehr, sehr konservativen Pfarrer liegt, dass der gleich bei Offizialat nachfragt...
Würde mich freuen, wenn jemand andere Erfahrungen in der selben Situation gemacht hätte. Danke im Voraus für hilfreiche Beiträge!