29/02/2012 09:11:36
Hallo ihr Lieben,
das Internet konnte mir leider nicht weiterhelfen, deswegen hoffe ich mal auf eure Erfahrungen:
Zur Anmeldung beim Standesamt benötigt man ja diese Abstammungsurkunde. Jetzt ist es bei meinem Verlobten ja so, dass er in der ehemaligen UdSSR geboren ist und 1992 nach Deutschland gekommen. Hier haben dann er und seine Familie die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten.
Wie ist das denn jetzt bei der Abstammungsurkunde? Die muss man ja normalerweise beim Geburtsort erfragen. Das wäre natürlich sehr müßig, wenn man sich jetzt über Konsulat usw. diesen Wisch beschafft. Die Frage ist auch, ob das bei der Doppelten Staatsangehörigkeit überhaupt nötig ist...
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Vielen Dank schon mal