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Schmusekatze
Diamant-User
Beigetreten: 09/05/2009 19:08:30
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27/01/2011 10:34:12
Hallo ihr Lieben,
mein Mann möchte auch Elternzeit nehmen. Dabei soll man ja darauf achten, dass die Elternzeitmonate mit den Lebensmonaten des Kindes übereinstimmen, damit er auch Elterngeld erhält.
Nun möchten wir, dass er den ersten Lebensmonat nimmt und den Rest seiner Elternzeit später. Länger kann er am Anfang wegen seiner Arbeit nicht nehmen.
Nur wie macht er das mit dem ersten Lebensmonat Er muss die Elternzeit ja 7 Wochen vorher (spätestens) beantragen. Aber da wissen wir ja noch nicht genau, wann unser Kind auf die Welt kommt. Er kann ja schlecht sagen, ich will nach der Geburt einen Monat in Elternzeit gehen und ruf Sie dann an, wenn es soweit ist???
Wie macht man das denn? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Danke schonmal.
LG, Schmusekatze
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zusammen seit: 16.08.2007
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august-braut
Diamant-User
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27/01/2011 10:44:36
Genau meine Frage Schmusekatze !
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit und bin auc auf Antworten gespannt!
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Verheiratet seit 15.08.2009
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deckelchen
Diamant-User
Beigetreten: 20/01/2010 11:04:42
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27/01/2011 10:49:06
Doch, genau so macht man das. Ein Kollege von mir hat den errechneten Entbindungstermin angegeben und sich dann bereit gehalten., Alle waren darauf gefaßt, daß er irgendwann weg ist. So ist das nun mal.
Als Mam ageht es dir ja ähnlich: Wenn das Baby vor Beginn des Mutterschutzes auf die Welt kommt, bist du ja auch ab sofort weg.
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Lieber Gruß,
das Deckelchen
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Sommerkind78
Diamant-User
Beigetreten: 15/01/2011 11:29:00
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27/01/2011 10:51:40
Wäre es vielleicht eine Möglichkeit zuerst 2 wochen urlaub zu nehmen (flexibel) und anschliessend Elternzeit zu nehmen? Also den Antrag auf z.B. 14 Tage nach dem ET zu stellen und die Zeit dazwischen mit Urlaub aufzufüllen ???
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Wunder Nr. 1: bei uns seit Oktober 2011
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Schmusekatze
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Beigetreten: 09/05/2009 19:08:30
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27/01/2011 11:12:01
@Sommerkind: Das kriegst du dann aber auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld wird dir pro Lebensmonat ausgezahlt, du darfst in der Zeit nicht mehr als 20 Stunden arbeiten und der Verdienst wird angerechnet. So habe ich das jetzt jedenfalls im Kopf.
@ Deckelchen: Dass das Kind mehr als 6 Wochen vor dem errechneten ET kommt ist aber eher ungewöhnlich. D.h. das Datum, ab dem die Mutter weg ist, ist doch recht sicher. Wir werden das einfach so versuchen und mal schauen was raus kommt. Eigentlich ist unser AG (arbeiten in derselben Firma) da sehr nett.
Danke für die Antworten
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kleiner Drache
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Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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27/01/2011 12:10:37
Mein Mann hat bei unserem 1. Kind auch den voraussichtlichen Entbindungstermin angegeben und war dann ab der Geburt von Julian für 3 Wochen weg.
Da die meisten Kinder +/- 10 Tage um den errechneten Termin herum auf die Welt kommen, ist das ja nicht von "jetzt auf gleich".
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Sommerkind78
Diamant-User
Beigetreten: 15/01/2011 11:29:00
Beiträge: 618
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27/01/2011 14:54:26
Ich denke mein Mann wird nach der Geburt 3 Wochen seines Jahresurlaubs nehmen (wir verreisen ja dieses Jahr eh nicht mehr viel) und die Elternzeit dann erst später, zwei Monate um das Elterngeld zu kassieren
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Wunder Nr. 1: bei uns seit Oktober 2011
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Zwerg2011
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27/01/2011 16:08:04
Ich hatte letzte Woche mein Beratungsgespräch zur Elternzeit mit der Personalabteilung.
Genau die Frage hatte ich auch gestellt. Er will nämlich den 2ten Lebensmonat daheim bleiben und den anderen Monat dann später nehmen.
Nun soll er das dann so machen:
Mann muss dann vom ET aus gehen.
Beispiel bei mir: 04.06.
Er will dann im Juli daheim bleiben und muss dann den 04.07. - 03.08. als Elternzeit beantragen.
Nach der Geburt muss dann sowieso die Geburtsurkunde vom Kind eingereicht werden und dann wird dieser Zeitraum einfach angepasst.
Wichtig dabei ist wirklich, vor dem Beginn die Frist von 7 Wochen einzuhalten. Sie meinte zu mir dann auch. Wenn er das jetzt schon weiß dass er das im Juli machen will und das mit dem Chef abgeklärt ist kann er den Antrag auch jetzt schon einreichen.
Ich hoffe ich konnte dir bissle weiterhelfen.
LG
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sunshine77
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27/01/2011 16:58:11
Schmusekatze wrote:@Sommerkind: Das kriegst du dann aber auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld wird dir pro Lebensmonat ausgezahlt, du darfst in der Zeit nicht mehr als 20 Stunden arbeiten und der Verdienst wird angerechnet. So habe ich das jetzt jedenfalls im Kopf.
Ja genau so ist es auch!
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Kedda
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Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
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27/01/2011 20:59:52
@Zwerg2011: Das Problem ist nur, dass der Kündigungsschutz erst ab diesen 7 Wochen vorher greift. Sprich, wenns dumm läuft und er jetzt schon den Elternzeitantrag abgibt, kann man ihm noch kündigen.
Ich würde auch den voraussichtlichen ET angeben und dann abwarten.
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Annatiger
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28/01/2011 00:30:13
Das mit dem "plötzlich weg" haben wir im Kiga ziemlich oft, wenn unsere ERzieherinnen melden , dass sie schwanger sind und dann gleich nen Beschäftigungsverbot bekommen.
Ich würde auch den mutmaßlichen ET angeben und dann eben sagen, dass es sein kann, wenn das Kind früher oder später kommt, dass es sich um ein paar Tage verschieben kann.
Das kann sich doch jeder Chef denken.
Und wenn es dann noch irgendwas dringendes zu regeln gibt weil das Kind früher gekommen ist als geplant, kann man als Papa ja vielleicht auch ein paar Stunden "ehrenamtlich" oder als Überstunden zum später abfeiern noch kurz dafür sorgen, dass es weiterläuft. Er ist ja nicht von der Außenwelt abgeschnitten.
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Zwerg2011
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28/01/2011 08:53:01
@Kedda, ich geh doch mal nicht davon aus, dass man Mann gekündigt wird, nur weil er 4 Wochen Elternzeit machen will, die vorher auch noch mit dem Chef abgesprochen ist
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Kedda
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28/01/2011 09:48:15
@Zwerg2011: Ich hab das jetzt auch nicht unbedingt auf die Situation deines Mannes bezogen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass er wegen 4 Wochen Elternzeit gekündigt wird. Ich meinte nur, man muss vorsichtig sein weils eben auch weniger nette Chefs gibt... Mein Mann hats auch schon vorher abgesprochen (aber eben nur mündlich) und sein Chef war so ganz und gar nicht begeistert und ich bin mir sicher, dass er, hätte er den Antrag früher abgegeben, Probleme bekommen hätte.
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Schmusekatze
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Beigetreten: 09/05/2009 19:08:30
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28/01/2011 10:02:59
Danke für die vielen Antworten.
Wir werden übernächste Woche mit unserer Chefin reden. Wir arbeiten in derselben Firma und haben auch dieselbe Chefin, daher werden wir die Elternzeit für uns beide "so früh" beantragen, zumindest mündlich. Wie das mit dem schriftlichen Antrag aussieht, wird uns dann die PA sagen.
Die Elternzeit an sich sollte auch für meinen Mann kein Problem darstellen. Bei uns haben bereits viele Männer die Vätermonate in Anspruch genommen,nur meist halt die letzten zwei Monate. Bislang gab es keine Probleme.
Aber man sollte das mit dem Kündigungsschutz natürlich wissen, denn es gibt echt doofe Chefs.
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zusammen seit: 16.08.2007
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Kedda
Diamant-User
Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
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Standort: Breisgau
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28/01/2011 14:32:10
In der Firma meines Mannes wird auch überall mit "Familienfreundlichkeit" geprahlt und mein Mann war auch nicht der Erste, der Elternzei beantragt hat- allerdings ist sein direkter Chef glaub ich etwas neidisch (hat selbst 4 Kids und damals gabs das mit der EZ für Väter noh nicht). Deshalb hat er ein Riesen-Galama gemacht und wollt ihm die EZ nicht genehmigen (obwohl er das eigentlich ja MUSS). Gut, bei uns gings auch um ein Jahr Teilzeitarbeit und nicht um "nur" 2 Monate...
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esposita
Diamant-User
Beigetreten: 26/07/2008 23:29:38
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28/01/2011 17:48:35
Darf ich mal vom AG meines Mannes schwärmen? Ist aber auch quasi öffentlicher Dienst, jedenfalls meinte sein Chef nur, dass er das damals auch gern gemacht hätte (hat 2 Kinder um die 10 Jahre alt), obwohl es für ihn als Chef jetzt natürlich schon nicht soo toll ist. Aber er findets gut, dass mein Mann 7 Monate Elternzeit nimmt und er darf sogar nebenher noch so viel arbeiten, wie er will. Also wird mein Mann 7 Monate nehmen, aber 10 % weiterarbeiten - für's Geld lohnt sich das nicht, aber damit er noch ein bisschen drin bleibt und mitbekommt, was so los ist. Find ich echt super!
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Juli-Mama
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Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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29/01/2011 22:05:31
@Schmusekatze: Man darf in der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten.
Mein Mann beantragt jetzt auch für März/ April und arbeitet in der Zeit "nur" 30 Stunden. Wir bekommen dann den Mindestsatz von €300 Elterngeld für ihn.
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