17/05/2014 10:07:35
Also..... ich hab mich etwas schlau gemacht bei einem Bekannten, der sich ganz gut auskennt. Zum Steuerberater gehen wir aber trotzdem noch. Schon mal im Voraus, ich kann nicht garantieren, dass ich alles richtig verstanden habe; also sorry, wenn ich jetzt was Falsches schreibe.
Im Prinzip ist es so:
Das Elterngeld an sich wird nicht besteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, am Ende des Jahres wird der Kindergeldbetrag, den man tatsächlich erhalten hat, auf das Bruttojahresgehalt des Mannes addiert. Dann gibt es eine Art Tabelle, ab welchem Betrag man welchen Steuersatz in % zahlen muss. Mit dem Elterngeld kommt man dann evtl. auf einen höheren Satz. Dieser Satz wird dann wiederum nur auf das Bruttojahresgehalt angewandt und es ergibt sich der Betrag, den man an Steuern zu zahlen hat. Also im Prinzip so:
Beispiel ohne Elterngeld:
Bruttojahresgehalt * Steuersatz in % (aus besagter Tabelle)= Gesamtsteuerlast für dieses Jahr
Beispiel mit Elterngeld:
Bruttojahresgehalt + Elterngeldbetrag = man kommt in der Tabelle auf einen höheren Steuersatz
Bruttojahresgehalt * der höhere Steuersatz = höhere Gesamtsteuerlast für dieses Jahr
Mit den Lohnsteuerklassen ist es folgendermaßen: Die Gesamtsteuerlast ist aufs Jahr gerechnet immer gleich, da sie sich aus dem Bruttojahresgehalt ergibt. Je nach Steuerklasse verteilt sie sich aber anders aufs Jahr. Bei der einen Kombi hat man im Monat erst mal mehr Nettolohn zur Verfügung, muss dann aber am Jahresende evtl. nachzahlen, damit man die Gesamtsteuerlast beglichen hat. Bei der anderen Kombi zahlt man monatlich erst mal mehr Steuern (hat also weniger Geld auf dem Konto), muss dafür dann am Jahresende aber nicht nachzahlen bzw. bekommt evtl. Geld zurück. Das hängt jeweils vom Einkommen ab.
Im Endeffekt kann man also aufs Jahr gerechnet durch die Steuerklassenwahl nichts sparen. Wäre ja auch unfair, bzw. würde dann ja niemand die „schlechten“ Steuerklassen nehmen.
Beim Elterngeld sollte man sich daher vorher überlegen, ob man lieber im Monat weniger Geld haben oder eben später was nachzahlen will. Kommt am Ende aufs Gleiche raus.
Dabei muss man aber noch berücksichtigen, was man von der Steuer absetzen kann an Werbungskosten, Fahrtkosten usw. Außerdem macht es einen Unterschied, in welchem Jahr das Kind geboren wird, da man dann ja mehr oder weniger Monate mit Elterngeld in dem Steuerjahr hat. Bei uns Sommerbabys betrifft das dann ja 2 Steuerjahre mit Elterngeld.
Es ist also immer besser, sich das für den Einzelfall vorher ausrechnen zu lassen bzw. sicherheitshalber Geld zurückzulegen. Wir werden das mit dem Steuerberater besprechen und dann die Kombi nehmen, bei der wir monatlich weniger Geld haben, aber nicht nachzahlen müssen. Ist mir lieber.
Für andere kann es z. B. eine Möglichkeit sein, jeden Monat Geld für die Rückzahlung wegzulegen, sodass man etwas Zinsen darauf bekommt. Oder man möchte lieber im Monat mehr Geld zur Verfügung haben und kann die Steuernachzahlung mit Weihnachtsgeld oder Jahresabschlussbonus oder so was bezahlen. Muss man sich überlegen.
Puh, ganz schön lang geworden! Ich hoffe, das war jetzt richtig und einigermaßen verständlich!
Wenn was falsch ist, korrigiert mich bitte, damit ich hier niemanden in Schwierigkeiten bringe!