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BEITRAG |
Sibylla
Diamant-User
Beigetreten: 30/05/2010 21:20:25
Beiträge: 232
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16/07/2012 20:41:33
Hallo Mädels,
wieder einmal eine Frage zum Elterngeld... die Suchfunktion habe ich schon genutzt, aber auf meine Frage noch keine wirkliche Antwort gefunden.
Angenommen ich beantrage Elterngeld für 1 Jahr, habe ich dann die Möglichkeit in diesem Jahr pro Monat bei meinem jetzigen Arbeitgeber einige Stunden zusätzlich zu arbeiten?? Das ist eigentlich schon meine Frage. Ich hoffe so sehr, dass dies möglich ist, da mein Plan dann wäre, eventuell samstags mal für einige Stunden zu arbeiten. Dies geht natürlich nur, wenn es erlaubt ist.
Liebe Grüße
Sibylla
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 16/07/2012 21:10:57 Uhr
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Die Frau Baer
Diamant-User
Beigetreten: 16/10/2008 17:00:53
Beiträge: 1429
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16/07/2012 20:52:51
Arbeiten darfst du, max. 30 Std./Woche, aber du musst das was du verdienst angeben bei der Elterngeldstelle und das wird dann mit deinem Elterngeld verrechnet, soweit ich weiss. Du gehst dann also für lau arbeiten!!! Würde ich an deiner Stelle nicht machen. Geniess die Zeit lieber!
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LG Frau Bär
verliebt seit 09.05.07
verlobt seit 02.05.08
standesamtlich Trauung am 09.05.09
kirchliche Trauung am 05.09.09
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schokoriegel
Diamant-User
Beigetreten: 09/02/2011 12:54:05
Beiträge: 133
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16/07/2012 20:54:02
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Grundsätzlich möglich. Allerdings wird das Geld, was du da Verdienst auf dein Elterngeld angerechnet! Also, wenn du z. B. 1000€ Elterngeld bekommt und dir 200€ dazu Verdienst, bekommt du nur 800€ Elterngeld.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre^^ Will hier nichts falsches sagen...
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schokoriegel
Diamant-User
Beigetreten: 09/02/2011 12:54:05
Beiträge: 133
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16/07/2012 20:55:08
Ha. Überschnitten :) Dann war ich ja doch nicht so falsch
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Sibylla
Diamant-User
Beigetreten: 30/05/2010 21:20:25
Beiträge: 232
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16/07/2012 21:19:28
Lieben Dank für Eure Rückmeldungen! Manno das ist aber doof.... umsonst arbeiten... hm..... möchte natürlich gerne beim Baby sein, aber trotzdem hätte ich mir arbeiten ... für einige Stunden .. vielleicht auch schon nach ein paar Monaten vorstellen können.
Sonst gibt es gar keine andere Möglichkeit??? *hoff*
Schönen Abend!
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Hasi85
Diamant-User
Beigetreten: 01/02/2010 21:18:38
Beiträge: 471
Standort: Oberbayern
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17/07/2012 02:17:46
Bleib zuhause
Ich wollte auch auf 400 € Basis wieder arbeiten. Wir haben dann im Internet beim ElternGeld Rechner ausgerechnet das sich das überhaupt nicht lohnt. Da wird das ElternGeldsoviel gekürzt das ein "Gewinn" von 70€ übrig bleiben würde. Da bleibe ich lieber bei meinem Baby,auch wenn ich gerne wieder arbeiten gehen würde.
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Verliebt seit dem 20.07.2008
Verlobt seit dem 07.12.2009
Standesamt war am 25.09.2010
Kirche war am 20.07.2013
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esspremo
Diamant-User
Beigetreten: 20/07/2010 10:59:27
Beiträge: 940
Standort:
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17/07/2012 06:59:32
Gibt es nicht eine Freigrenze?
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*Hermine*
Diamant-User
Beigetreten: 28/03/2011 16:07:30
Beiträge: 2217
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17/07/2012 10:09:53
Soweit ich weiß, wird das eben verrechnet. Man bekommt das Geld ja schließlich für lau vom Staat damit man zu Hause bleibt. Wenn man dann doch arbeiten will, wirds eben entsprechend weniger.
Warte doch erstmal ab, bis es soweit ist. Vielleicht willst du dann gar nicht arbeiten sondern bist froh über die freie Zeit.
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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
Beiträge: 5336
Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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17/07/2012 11:54:45
Es wird nicht zu 100% verrechnet.
Die Berechnung ist nicht ganz unkompliziert -aber etwas von dem was du dazuverdienst, bleibt schon bei dir hängen.
Nur halt nicht so viel, dass es sich grauslig lohnt.
Exemplarisch könnte das so aussehen:
Vor der Elternzeit hattest du ein monatliches Netto von 1.500 EUR.
Davon bekämst du 67% Elterngeld, also 1.005 EUR.
Wenn du im ersten Jahr 300 EUR selbst verdienst, dann sieht die Rechnung so aus:
Gehalt vor der Elternzeit: 1.500 EUR
Gehalt in der Elternzeit 300 EUR
Differenz: 1.200 EUR
Von dieser Differenz bekommst du dann die 67% Elterngeld, also 804,00 EUR. Zusammen mit den 300 EUR Gehalt kommst du auf 1.104 EUR.
Also 99 EUR mehr als wenn du ganz daheim bleiben würdest.
Es ist halt immer eine Abwägungssache - nur wegen dem Geld lohnt es sich nicht unbedingt. Um aber im Job drinzubleiben und dem Arbeitgeber zu signalisieren, dass man auch mit Kind noch einen guten Job machen kann, ist auch nicht zu verachten. Eventuell kommt er einem dann auch bei einem späteren Teilzeitwunsch besser entgegen, weil er sieht, dass es gut klappt.
Wenn du das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lässt, darfst du im zweiten Jahr übrigens unschädlich soviel dazuverdienen wie du magst.
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Mrs.Honey
Diamant-User
Beigetreten: 15/04/2011 19:42:12
Beiträge: 568
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17/07/2012 13:08:00
@Annatiger: Weißt du auch, wie das mit dem Elterngeld gerechnet wird, wenn man sich das auf 2 Jahre auszahlen lässt? Sind das dann genau die 67% durch 2, also 33,5% oder ist das ein anderer Prozentsatz?
Ich muss mich da echt mal einlesen...
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Seit 18.08.2011 die Mrs. vom Honey!
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*Hermine*
Diamant-User
Beigetreten: 28/03/2011 16:07:30
Beiträge: 2217
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17/07/2012 14:50:02
@ Mrs. Honey:
In der Summe müsste es genau das Gleiche sein. Allerdings sehe ich so recht keinen Vorteil darin, es sich auf 2 Jahre auszahlen zu lassen. Ich würde alles im ersten Jahr nehmen und dann ggf. fürs 2. Jahr was zurücklegen, das wirft auf dem Konto ja auch Zinsen ab
Oder gibt es doch einen Vorteil von den 2 Jahren Auszahlung? Das weiß ja wenn dann Annatiger bestimmt
Wie ist das mit der Krankenversicherung, da ist man ja kostenlos, gilt das während man Elterngeld bezieht oder während der Elternzeit?
Schwierig, schwierig alles...
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Sibylla
Diamant-User
Beigetreten: 30/05/2010 21:20:25
Beiträge: 232
Offline
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17/07/2012 21:22:51
Danke für Eure Infos. Ihr seid super!
@ Hasi + Frau Baer Das klingt schon gut, mit zu Hause bleiben. Das Baby ist dann ja auch noch klein.
@ Annatiger
Es ist halt immer eine Abwägungssache - nur wegen dem Geld lohnt es sich nicht unbedingt. Um aber im Job drinzubleiben und dem Arbeitgeber zu signalisieren, dass man auch mit Kind noch einen guten Job machen kann, ist auch nicht zu verachten. Eventuell kommt er einem dann auch bei einem späteren Teilzeitwunsch besser entgegen, weil er sieht, dass es gut klappt.
Das ist so, was so in meinem Hinterkopf umherschwirrt... ich arbeite aber auch gerne u. mein Arbeitsplatz ist mir wichtig.
Wenn ich also Elterngeld auf 2 Jahre verteilen würde, könnte ich im 2. Jahr also unschädlich dazu verdienen, aber im 1. Jahr nicht. Richtig?
Danke für Deine Aufstellung
@ Hermine Abwarten, ist vielleicht auch kein Fehler. Wer weiß, was kommt. Wie Du schreibst: Schwierig... nicht ganz einfach....
Ich habe vor, demnächst meinem Chef von meiner Schwangerschaft zu berichten, ein Plan B hätte ich ihm gerne schon präsentiert. Wäre gut gewesen, aber vielleicht sollte ich tatsächlich erst einmal abwarten, wie sich alles entwickelt.
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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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19/07/2012 14:00:48
@Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen:
Man bekommt genau gleich viel Elterngeld - nur halt dann wie Mrs. Honey geschrieben hat jeweils die Hälfte von den zustehenden 67%.
Die Gesamtsumme ist die gleiche.
Einen Vorteil hat das ganze, wenn man es sich auf 2 Jahre auszahlen lässt (statt selbst die Hälfte zu sparen).
Das Elterngeld wird nicht direkt versteuert, sondern fällt untern den Progressions-Vorbehalt.
Wenn man die Summe auf 2 Jahre aufteilen kann, dann fallen in den meisten Fällen weniger Steuern, an, da man dann einen niedrigeren Steuer-Prozentsatz aufs Jahres-Brutto bekommt. Die Steuer-Prozentsätze steigen nämlich exponentiell - je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
Hier mal ein Beispiel mit fiktiven Prozentsätzen - die habe ich nicht auf dem Schirm. Wie es genau aussieht und was günstiger ist, muss im Einzelfall der Steuerberater ausrechnen.
Beispiel: Papa hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 EUR. Eigentlich hätte er einen Steuersatz von 20% und zahlt 6.000 EUR Steuern.
Aber Mama bekommt noch 15.000 EUR Elterngeld.
Bei einjähriger Auszahlung wird Mamas und Papas "Zahltag" zusammengezählt und der Steuersatz von insgesamt 45.000 EUR, der bei 26% liegt auf die 30.000 EUR vom Papa angewendet. Er müsste dann also 7.800 EUR zahlen.
Das sind also 1.800 EUR mehr Steuern, die als Nachzahlung fällig werden.
Darum soll man ja vom Elterngeld auch etwas zurücklegen, damit es einen nicht kalt erwischt.
Wenn Mama sich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lässt, sind es nicht 15.000 EUR pro Jahr sondern 7.500 EUR.
Dann wird also für Papas zu versteuerndes Einkommen der Prozentsatz für 37.500 EUR angewendet. Dieser liegt z.B. bei 22,5%. Papa müsste also 6.750 EUR Steuern zahlen. Das sind dann 750 EUR mehr pro Jahr. Das ganze x2 (weil es für 2 Jahre fällig wird), sind 1.500 EUR mehr Steuern. Also spart man insgesamt 300 EUR Steuern auf die 2 Jahre gesehen.
Wenn ihr es genau wissen wollt, würde ich entweder einen Steuerberater fragen. Oder wenn ihr ein Steuererklärungs-Programm habt, mal mit euren Zahlen vom Vorjahr rumprobieren, was günstiger wäre.
So werde ich es auch machen :)
@im Zweiten Elterngeld-Jahr dazuverdienen: ja ,das ist unschädlich. Man muss nur alle Einkünfte aus dem ersten Elterngeld-Jahr angeben. Die Auszahlung auf 2 Jahre ist im Endeffekt einfach eine Ratenzahlung. Die Anspruchsvoraussetzungen muss man im ersten Jahr erfüllt haben.
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*Hermine*
Diamant-User
Beigetreten: 28/03/2011 16:07:30
Beiträge: 2217
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19/07/2012 16:14:17
@ Annatiger:
Danke für die Erklärung! Hätte ich ja nicht gedacht, dass das finanziell auch einen Unterschied machen kann durch die Steuern.
Mal schauen, ob das unser Lohnsteuerverein ausrechnen kann und wir dann mit Zinsen gegenrechnen
Wobei ich denke dass ich trotzdem eher 1 Jahr nehme, vielleicht arbeite ich auch nach einem schon wieder, mal schauen...
Und ab 2013 gibts ja dann wohl auch die "Herdprämie", das wäre ja auch immerhin ein bisschen Kohle
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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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19/07/2012 21:46:36
Gerne :)
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esposita
Diamant-User
Beigetreten: 26/07/2008 23:29:38
Beiträge: 2133
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19/07/2012 23:21:20
Sehr interessant! D.h., wenn man von Zinsen (die zur Zeit ja sehr niedrig sind) absieht, ist Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen, auf jeden Fall günstiger, vorausgesetzt, es arbeiten nicht beide 100% (und nehmen demzufolge keine Elternzeit)? Oder ginge im 2. Jahr sogar das?
Kann man sich inzwischen eigentlich die Elterngeldmonate vollkommen frei aufteilen? Oder dürfen es maximal zwei Abschnitte insgesamt sein? Irgendwie find ich dafür nirgends eine Aussage.
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 20/07/2012 22:22:04 Uhr
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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
Offline
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21/07/2012 14:40:38
Soweit in die Tiefen des Elterngelds bin ich nicht eingestiegen :)
Da wäre vermutlich die Elterngeldstelle die beste Adresse - ich weiß nur die "normalen" Sachen, die man als Leiterin einer Personalabteilung immer wieder gefragt wird :)
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Jolly
Diamant-User
Beigetreten: 25/11/2009 08:22:52
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21/07/2012 16:50:28
@esposita: Ich hab mir aus dem Internet einen relativ langen Leitfaden "Die neue Elternzeit" von einem Arbeitsrichter ausgedruckt, da stehen alle Varianten drinnen. Sind aber über 80 pdf-Seiten.
Ich meine darin gelesen zu haben, dass jeder die Elternzeit in max. 2 Abschnitte aufteilen darf. Das müsste ja dann auch für das Elterngeld gelten.
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 21/07/2012 16:51:43 Uhr
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Mama seit 30.07.2012 und 10.03.2015 |
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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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22/07/2012 20:22:18
@Aufteilen: ich weiß nur, dass es immer volle Monate sein müssen beim Elterngeld. Das heißt, wenn Papa 2 Monate nimmt, dann gibt das maximal 2 Abschnitte.
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Mrs.Honey
Diamant-User
Beigetreten: 15/04/2011 19:42:12
Beiträge: 568
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23/07/2012 07:36:43
@Annatiger: Danke für die Ausführungen!
Ich glaube, da fragen wir wirklich mal einen Steuerberater, was das Günstigste hier für uns wäre - diese Investition in ein Beratungsgespräch lohnt sich bestimm...
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Seit 18.08.2011 die Mrs. vom Honey!
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Mrs.Honey
Diamant-User
Beigetreten: 15/04/2011 19:42:12
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23/07/2012 07:44:16
@Annatiger: Danke für die Ausführungen!
Ich glaube, da fragen wir wirklich mal einen Steuerberater, was das Günstigste hier für uns wäre - diese Investition in ein Beratungsgespräch lohnt sich bestimm...
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Sibylla
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Beigetreten: 30/05/2010 21:20:25
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24/07/2012 21:12:06
@ Annatiger Etwas verspätet auch von mir noch lieben Dank!
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britta158
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Beigetreten: 15/01/2008 11:20:07
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14/08/2012 12:20:02
Wenn man das Elterngeld auf zwei Jahre splittet ist im zweiten Jahr das Arbeiten aber wieder erlaubt meines Wissens... Ich hatte das so geplant, war dann aber am 1. Geburtstag von Nr. 1 wieder schwanger. Hab mir dann das zweite Jahr in einem Batzen zahlen lassen, weil sich sonst das Elterngeld von Nr.1 und 2 überschnitten hätten und ich nicht wusste wie das dann gerechnet wird
Und zum Dazuverdienen.... Wie gut verstehst Du Dich denn mit Deinem Arbeitgeber??? Wenn ich daheim was gemacht habe, haben meine Arbeitgeber (während der ELterngeldbezugszeit und mit dem Steuerberater so besprochen/Empfohlen) als Botenfahrten (km-Geld) ausgezahlt... ich vermute das ist eine halbillegale Regelung. aber hat funktioniert
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LG Britta
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Sibylla
Diamant-User
Beigetreten: 30/05/2010 21:20:25
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15/08/2012 19:29:24
@ Britta Schön, dass Du den Thread nochmal herausgekramt hast. Danke für die Infos. Ich verstehe mich sehr gut mit meinem Arbeitgeber.
Die KM-Pauschale wäre in meinem Fall allerdings trotzdem nicht die Lösung.
Trotzdem ganz lieben Dank!
Liebe Grüße
Sibylla
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