06. Oktober 2016
Keine Panik bei Pannen im Honeymoon
Die Hochzeit ist vorrüber und in der gemeinsamen Zeit zu zweit im Honeymoon schwebt man auf Wolke 7. Dann könnten kleinere Pannen schon mal vorkommen. Hier gilt - Ruhe bewaren und überlegen, was zu tun ist ....
... wenn der Reisepass weg ist
Fehlt ein gültiger Reisepass schon beim Abflug in Deutschland, kann der Bundesgrenzschutz in jedem größeren Flughafen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Sie müssen Ihre Identität allerdings mit Führerschein, Kreditkarte o.ä. nachweisen. Gegen eine Gebühr erhalten Sie innerhalb einer Viertelstunde ein Dokument, das 12 Monate gilt. Nicht jedoch in den USA, Kanada und anderen Ländern mit Visumspflicht.
Geht der Reisepass im Ausland verloren, sollte man zuerst bei der örtlichen Polizeidienststelle den Verlust melden. Telefonisch die Öffnungszeiten des nächsten Konsulats erfragen. Nicht alle stellen Ersatzpapiere aus. Zwei Passfotos mitbringen!
... wenn das Geld weg ist
Reiseschecks sind gegen Diebstahl versichert und werden meist noch am Urlaubsort ersetzt (die Hotline in Deutschland erhält man mit den Scheck-Unterlagen). Wenn die Kreditkarte abhanden gekommen ist, müssen Sie diese sofort bei der heimischen Bank bzw. der Kreditkartengesellschaft sperren lassen. Deshalb diese Hotline-Nummer getrennt von Geld und Kreditkarten aufbewahren! Die Bank steht bei Missbrauch für die entstandenen Kosten ein. Gestohlenes Bargeld ersetzt leider niemand. Wer ganz ohne Geld da steht, muss die heimische Bank anrufen und sich gegen hohe Gebühren telegrafisch Geld überweisen lassen, was unter Umständen einige Stunden dauert.
... wenn der Koffer weg ist
Sofort am "Lost&Found"-Schalter des Flughafens melden! Fast jedes Gepäckstück wird beim Verladen mit einem Strichcode versehen und ist meist schnell lokalisierbar. Er kommt mit der nächsten Maschine nach, oft direkt ins Hotel. Bei langen Verzögerungen helfen die Airlines mit Notsets (Waschzeug, Einkaufsbons) aus.
... wenn das Flugticket weg ist
Alle wichtigen Flugdaten sind im Reservierungscomputer der Fluggesellschaft gespeichert. Diese stellt am Flugschein-Schalter (nicht am Check-In-Counter) ein Ersatzticket aus. In eiligen Fällen müssen Sie eventuell ein Zweitticket kaufen und bekommen später Ihr Geld zurück, falls niemand mit dem ursprünglichen Ticket eincheckt. Manche Reisende fotografieren sogar ihr Ticket und nehmen das Foto auf die Reise mit, um beweisen zu können, was sie gebucht und gezahlt hatten.
... wenn das Flugzeug weg ist
Wer nicht rechtzeitig vor Ende des Check-in da ist - aus welchem Grund auch immer - hat Pech gehabt, denn der Beförderungsanspruch erlischt. Der Passagier muss nun auf die Kulanz der Fluggesellschaft hoffen. Mit etwas Glück gelangt er mit einer anderen Maschine an sein Ziel. Nur für First- und Business-Class-Flüge mit Linienmaschinen gilt, dass der Reisende einfach für den nächsten Flug einchecken kann, sofern ein Platz frei ist.