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AUTOR BEITRAG
happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
Beiträge: 2378
Offline

Wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus? + Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?




21/11/2012 13:34:32

Ich brauche von jemandem mal Hilfe oder nen Tipp wenn ich aus der Elternzeit zurück zum AG möchte und der von einem nach Angebot einer Stelle (welche man nicht angenehmen konnte) verlangt zu kündigen. Mehr gerne per PM.

Und dann wollte ich fragen ob mir jemand sagen kann was der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag ist?


PW per PN
http://www.pixum.de/meine-fotos/#album/7025263
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
Beiträge: 5336
Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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Aw:Wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus? + Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?




25/11/2012 21:13:19

Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung - ein Aufhebungsvertrag eine zweiseitige, dafür müssen sich die Vertragspartner also einig sein.

Wenn du selbst kündigst macht es keinen Unterschied als wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst was das Arbeitslosengeld und die eventuelle Sperrfrist von 3 Monaten betrifft.
Nur wenn der Arbeitgeber dich kündigt (und das wird er in so einer Situation nicht tun, außer die Stelle wäre mittlerweile komplett weggefallen weil der Betrieb sich z.B. verkleinert hat) bekämst du keine 3-Monats-Sperre.

mucko
Newcomer



Beigetreten: 13/12/2012 10:50:41
Beiträge: 8
Offline

Aw:Wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus? + Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?




13/12/2012 10:55:49

So ist es. Einem Aufhebungsvertrag stimmst du zu, das heißt für das Arbeitsamt automatisch Sperre. Da können die Gründe im Vertrag noch so gut sein. Habe ich selber erlebt
mucko
minikatz
Newcomer



Beigetreten: 14/12/2012 11:46:15
Beiträge: 6
Offline

Aw:Wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus? + Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?




14/12/2012 12:16:49

Genau: Wenn du selber kündigst bzw. einem Aufhebungsvertrag zustimmst, hast du erstmal keinen Anspruch aufs Geld vom Amt!
Oh und eine Frage: Erlebst du die Situation, die du schilderst, jetzt grade, oder ist das eher eine theoretische Frage?
Denn es ist gesetzlich verboten, jemanden zu kündigen, weil sie ein Baby AGG: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__3.html

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