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AUTOR BEITRAG
Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
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Trennung - einige Fragen




28/04/2011 11:24:42

Hallo,

ich und mein Mann trennen uns. Unser 2,5 jähriges Kind soll bei mir bleiben. Er schaut sich bereits Wohnungen an. Bisher verläuft alles einvernehmlich. Soll ich diesen Zustand nutzen und schon alles in trockene Tücher bringen.

Was muss alles geregelt werden?
Müssen wir angeben, dass wir uns getrennt haben und wenn ja wem alles (Behörden)?
Müssen wir sofort die Steuerklasse ändern?
Sollen wir zum Jugendamt, um festzuhalten wo das Kind bleibt?

Eventuell notwendige Randinformationen:
- fast 3 Jahre verheiratet
- gemeinsames Sorgerecht
- ich habe in der Zeit mehr verdient als er
- ich habe mehr in die Ehe eingebracht

Danke für eure Antwortung

Osiris
Diamant-User



Beigetreten: 30/09/2008 08:47:00
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 11:54:05

Hi Schoki,

schade das ihr euch trennt....

Am besten geht ihr zu nem Anwalt für Familienrecht...

ansonsten kannst auch mal go*glen da findest wahnsinnig viele Infos zu Trennung/Scheidung ect.

Leider kann ich dir nicht viel mehr dazu sagen da ich auch absolut keine Erfahrung mit habe...

Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Mendhi
Diamant-User



Beigetreten: 05/01/2009 16:39:41
Beiträge: 745
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 11:57:13

Liebe Schoki,

tut mir sehr leid für dich das du und auch dein Kind das durchmachen müssst.

Wirklich wissen tue ich es nicht.

Ich denke, das die Steuerklassen gleich bleiben so lange ihr verheiratet seid oder nicht?

Sorgerecht, da solltet ihr klären ob ihr das gemeinsame Sorgerecht behalten wollt oder ob nur du allein es dann bekommen sollst.

http://www.ehe-scheidung-online.de/pages/kinder-familienrecht.html

http://www.ehe-scheidung-online.de/pages/info-standard.html

Habe gerade mal nach einer Seite geschaut. Vielleicht hilft die dir ein bißchen weiter. Wenn du auf die Hauptseite zurück gehst, gibt es auch noch andere Varianten. Habe dir jetzt die für gelinkt, wo es um Kinder ging.

Ich drück dich!
Liebe Grüße
Mendhi

Verlobt: 20.08.2010
Hochzeit am: 15.07.2011
http://villagewedding.jimdo.com - PW auf Anfrage
www.sisson.eu - mein Blog





Wedding Ticker from WhenIsMyWedding.com
http://www.pixum.de/viewalbum/id/5171886 (Mein Kleid - mit PW)

http://www.pixum.de/viewalbum/id/5423266
(Hochzeitsvorbereitungen - ohne PW)
seefee38
Diamant-User



Beigetreten: 25/04/2010 21:56:43
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:08:02

Hallo Schoki!

ja das ist Traurig, passiert aber. Also, ihr müsst angeben das igr getrennt seid/lebt, dann bekommt ihr eine Neue Steuerklasse, wartet damit nicht zulange.

Anwalt: Ich würde (aus eigener Erfahrung) einen zusammen nehmen, wenn ihr euch versteht, schwieriger wird es wenn nacher Streitereien entstehen, dann lieber jeder einen eigenen.

Kind: Gemeinsam zum Jugendamt, und das gemeinsame Sorgerecht beantragen, das Aufentaltsbestimmungsrecht bekommt der Partner wo das Kind leben wird...das ist wichtig!!!

Haushalt: Teilt solange ihr euch versteht alles auf und haltet es SCHRIFTLICH fest...nicht jede Tasse, aber zb. Wohnzimmer-Möbel bekommt....

Wenn das Trennungsjahr eingeläutet ist heißt es warten, und das kann bis zu 2 Jahren dauern....

Hoffe ich konnte einige Fragen beantworten

LG
seefee38
Niemand ist Perfekt, aber jeder ist Makellos...


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http://www.pixum.de/viewalbum/id/5712409
Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:10:45

Danke für eure Antworten.

Anwalt möchte ich gerne erstmal außen vor lassen, damit es nicht zu einer Schlammschlacht wird (damit verdienen sie dann ja erst ihr Geld).

nimo
Diamant-User



Beigetreten: 17/08/2010 13:23:25
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:16:12

Tut mir leid dass Ihr Euch trennt.

Seid vernüftig und geht gemeinsam zu Anwalt. Der weiß immer am besten Bescheid, vor allem gibt es allen Seiten Rechtsicherheit.

Habe berufsbedingt leider schon oft erleben müssen, dass Paare sich auch noch um den letzten Cent gestritten haben.

Wenn Du ein eigenes Konto oder Sparbuch hast- lösche die Vollmacht für deinen Nochmann und gebt an dass Ihr Euch trennt.

Oft ist die anfängliche Ruhe, nur die Ruhe vor dem Sturm, vorallem wenn sich plötzlich Dritte (Eltern, Kunpels, etc.) in die Trennung einmischen.
Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:16:29

Danke seefee,

hätte nicht gedacht, dass wir zum Jugendamt müssen für das gemeinsame Sorgerecht. Das haben wir ja bereits.

Festhalten wer was bekommt wollte ich auch machen, da mein Noch-Mann demnächst hoffentlich auszieht und ich noch bis zum Sommer in der Wohnug bleibe.

Okay, wenn die Steuerklasse so schnell gewechselt werden muss, dann werde wir es machen sobald mein Noch-Mann ausgezogen ist.

Wie gesagt, noch verstehen wir uns, aber wenn wir hier noch länger zusammen wohnen, oder er merkt wie es ist das erste Mal alleine wohnen weiß man nie was wird. Geschweige denn wenn neue Partner noch nit ins Spiel kommen... (An dem Punkt bin ich froh, dass ich ausreichend verdiene um das Kind und mich alleine über die Runden zu bringen und Unterhalt nur eine Ergänzung ist).

Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:19:12

Danke Nimo,

dass Problem ist, dass ein gemeinsames Giro- und Tagesgeldkonto vorliegt. Dann werde ich mich um die Eröffnung eines neuen Kontos bemühen.

Gott sei Dank mögen mich seine Eltern, daher hoffe ich, dass dort alles ruhig bleibt.

Also wirklich jetzt schon zu einem Anwalt, wenn ich euch richtig verstehe und einige Dinge klären?

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 28/04/2011 12:20:00 Uhr


nimo
Diamant-User



Beigetreten: 17/08/2010 13:23:25
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:19:13

@ schoki

Überleg es Dir wg. des Anwaltes nochmal- früher oder später braucht Ihr Ihn doch. Wenn es um die Ansprüche an Rentenkonten etx. geht. Lieber jetzt hingehen, als wenn das "Kind schon in den Brunnen gefallen ist" und Ihr nur noch über Anwälte kommunizieren könnt......
Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:21:07

Ich hoffe, dass wir uns nicht über die Rentenkonten streiten... Aber ich werde vorsorglich einen Termin machen. Danke

Blondie20
Diamant-User



Beigetreten: 18/01/2010 11:41:27
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:35:41

@Schoki: Um die Rentenkonten werdet ihr Euch nicht streiten, das legt das Gericht fest, bzw. Anwälte.
Aber darum herum werdet ihr nicht kommen.
Verkaufspixum:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/5714230
Jule_77
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Beigetreten: 18/02/2009 13:42:04
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 12:53:46

Blondie20 wrote:@Schoki: Um die Rentenkonten werdet ihr Euch nicht streiten, das legt das Gericht fest, bzw. Anwälte.
Aber darum herum werdet ihr nicht kommen.


Doch, kann man. Wenn sich beide anwaltlich vertreten lassen, kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten. Wenn Schoki die ganze Zeit mehr verdient hat, macht das auch Sinn (für sie).

Wenn Du mehr verdient hast als er, bist Du eher unterhaltspflichtig. Wenn das Kind bei Dir lebt, dürfte da nur noch Kindesunterhalt für ihn anfallen, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet.

Die Steuerklasse müsst ihr ändern, sobald ihr offiziell getrennt lebt. Das kann auch in der gemeinschaftlichen Wohnung schon der Fall sein. Wenn Du es eilig hast mit der Scheidung und Du Dir mit Deinem Mann einig bist, würde ich schon jetzt zum Anwalt gehen und angeben, dass ihr schon seit einem Jahr getrennt seit. Das ist nämlich nicht davon abhängig wo man wann gemeldet ist/war und wird nicht überprüft. Wichtig: Beide sagen dasselbe aus.
Die Scheidung dauert eh schon lange genug. Wobei die Kontenklärung die meiste Zeit in Anspruch nimmt.


Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 13:49:13

So, wir haben noch mal geredet und sind uns einig was alles angeht. Also wir wollen auch keinen Versorgungsausgleich.

@ Jule_77
Wenn wir angeben würden, dass wir bereits seit einem Jahr getrennt sind, würde es Probleme geben, dass mein Mann als Beamter in der Zeit Familienzuschläge erhalten hat? Oder stehen die ihm/uns auch während der Trennungszeit zu?

Vielleicht weiß jemand etwas zu dieser speziellen Frage.

Die Lohnsteuererklärung haben wir für das letzte Jahr auch noch gemeinsam gemacht.

nimo
Diamant-User



Beigetreten: 17/08/2010 13:23:25
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 13:53:26

@ Jule

Naja, sooooo einfach ist das nicht.

Mittlerweile wird da schon darauf geachtet, wann Eheleute sich getrennt haben- z.B. bei der Steuer oder wenn noch eine gemeinsame Reise oder größere Anschaffung anstanden, die gemeinsam bezahlt wurden........ Also VORSICHT mit solche Aussagen......
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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Trennung - einige Fragen




28/04/2011 15:21:27

Getrennt seit ihr wenn ihr getrennt von Tisch und Bett lebt!!! das kann unter Umständen in einem Haushalt sein und grad mit Kind schauen die Gerichte im Worst Case vielleicht nicht so drauf, aber selsbt wenn ihr euch jetzt noch einig seid, es können schnell Gewitterwolken aufziehen.

Wegen Sorgerecht müsst ihr nicht extra zum Jugendamt ihr habt ja schon ein gemeinsames Sorgerecht!!! das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat dann automatisch der wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat! Letztendlich müsstet ihr den kindsunterhalt nicht von einem Anwalt festsetzen lassen das könntet ihr in der Tat vom Jugendamt regeln lassen. Denn schnell ist mal Streit da und dann fängt der Prozess an. Also wäre eine Option, eine Beistandschaft beim Jugendamt zu machen und die regeln dann alles sehr schnell. Da musst du nur deiner Auskunftspflich nachkommen aber im Grunde sind es die Vertreter des Kindes vor Gericht und die bekommen in der Regel schneller Vollstreckungsbescheide durch als du als "normale" Person!!!

Ich rate von einem gemeinsamen Anwalt ab!! warum, weil ich es schon so oft erlebt habe dass es eben in der Trennungsphase zu Streitigkeiten kommt und dann fängt der Spaß nämlich an, unter Umständen neuer Anwalt und und und... bis zur Scheidung kanns dann meist noch länger dauern.

Ach ja und eigentlich reicht es erstmal wenn ihr zu euch zum Bürgerbüro geht und dort angebt dass ihr zu Datum x getrennt seid. ab da ändern sich auch die Lohnsteuerklassen !!!

Während der Zeit der Trennung steht dem jeweiligen Partner Trennungsunterhalt zu, du sagst du verdienst mehr, dann müsstest du eigentlich ihm Unterhalt zahlen, genau will ich mich da aber auch nicht drauf festlegen weil ich nicht weiss ob das ausgesetzt ist weil das Kind bei dir ist. Erst nach der Scheidung gibt es meist noch Nachehelichen Unterhalt der aber gerichtlich festgelegt wird!!!

Den Versorgungsausgleiches gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB ausschließen -

Es bestehen Aussichten, dass das Gericht den Verzicht auf den Versorgungsausgleich genehmigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:


- beide Eheleute möchten den Versorgungsausgleich nicht durchführen
- die Ehe ist von kurzer Dauer
- beide Eheleute sind während der gesamten Ehezeit erwerbstätig gewesen
- das Einkommen der Eheleute ist ungefähr gleich hoch während der Ehezeit gewesen

Wollen die Eheleute auf den Versorgungsausgleich bei der Scheidung verzichten, so gibt es dafür zwei Möglichkeiten:
1. durch notariellen Ehevertrag
2. durch Vereinbarung vor dem Familiengericht

Soll der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, so müssen beide Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein. Das gilt auch für eine einvernehmliche Scheidung, bei der eigentlich nur ein Anwalt gebraucht wird.

Die Eheleute können in einem notariellen Ehevertrag auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, wenn die Scheidung nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Verzichtserklärung eingereicht wird. Der Verzicht ist unwirksam, wenn nicht vor einem Notar vereinbart wurde. Nach Abschluss des notariellen Vertrages kann man sich ein Jahr lang nicht scheiden lassen.

In Ausnahmefällen kann der Versorgungsausgleich auch ohne notariellen Verzicht ausgeschlossen werden. Es muss dann im Scheidungsverfahren die Genehmigung des Gerichts zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich beantragt werden. Das Gericht kann die Genehmigung zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich verweigern, wenn der Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu einer deutlichen Benachteiligung eines Ehepartners führt.

Scheidungsvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung, soweit sie eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich betreffen (§§ 1410, 1408 Abs. 2, 1587 o Abs. 2 S. 1 BGB).


Wie auch immer, ich drücke die Daumen dass ihr euch auch in Zukunft in die Augen schauen könnt und es nicht im Streit endet....Denkt immer daran ihr hattet auch tolle Zeiten und vorallem ihr habt ein Kind!!!

Alles gute!!!


Merly
Diamant-User



Beigetreten: 23/01/2011 18:50:16
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 17:56:42

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 13/12/2011 20:38:02 Uhr

Schoki
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 19:04:18

Hallo 5zwerge,

schön, dass du wieder da bist. Du weißt echt gut Bescheid.

Okay, dann auf jeden Fall zwei Anwälte.

Verdienst Netto ich 1.700€ mein Noch-Mann 1.200€. Das Kind bleibt bei mir. Muss ich dann noch Unterhalt an meinen Noch-Mann zahlen?? So lange die Differenzen so sind, möchte ich auch keinen Unterhalt für das Kind von ihm (seine finanzielle Situation wird sich im Feb 2012 ändern).

Umgangsregelung: jedes 2. WE und vielleicht jeden Mittwoch von der Kita abholen mit Übernachtung. Aber auch flexibel z.B. wegen Familienfeiern.

An die Versicherungen habe ich auch schon gedacht. Da werde ich auch neue abschließen müssen und selbst GEZ zahlen.

Wie sieht das mit dem umschreiben von dem Wagen aus? Ich werde ihn behalten und meinen Noch-Mann auszahlen, aber der Wagen ist auf ihn gemeldet.

@ Merly
Ja, manchmal geht es so schnell und dabei liegt schon anderthalb Jahre alles im Argen und ich habe es immer wieder versucht...

Danke für all eure Ratschläge. Wenn euch noch etwas einfällt auf das wir achten müssen, dann sagt Bescheid.

Annatiger
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28/04/2011 21:09:46

@Schoki: ich kann mich auch noch an deine Hochzeitsvorbereitungen erinnern. Im Mama-Forum warst du vor noch nicht allzu langer Zeit auch noch aktiv, oder?
Wird aus eurem zweiten Wunschkind jetzt doch nichts mehr?

Ich kenne mich mit Scheidungsrecht gar nicht aus, ich wünsche euch beiden einfach nur, dass ihr euch in Frieden und auf Augenhöhe trennt und für euer Kind einen guten Weg miteinander findet.

makai
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 21:11:47

Inhaltlich kann ich dir leider auch gar nicht weiterhelfen, aber so wie ich es gelesen habe, sind schon einige Fragen beantwortet.

Auf jeden Fall tut es mir sehr, sehr leid, dass es mit euch beiden nicht geklappt hat und ich wünsche euch und eurem Kind, dass ihr euch friedlich trennen könnt und auch weiterhin eine gute Verbindung haben könnt.
Standesamt: 27.06.08
Kirchliche Trauung: 28.06.08

Geburtstag unserer Mausi: 29.1.10
Schoki
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Aw:Trennung - einige Fragen




28/04/2011 22:44:30

Mit einem zweiten Wunschkind muss aber schon eine ganze Weile her sein...


Ich bin auch immer noch etwas aktiv, aber eher stille Mitleserin. Früher war ich unter dem Namen Schoko.live unterwegs, aber meine Schüler haben mit bekommen, dass dieser Name mit mir in Verbindung steht und ich wollte nicht, dass sie googel hier her führt. Daher eine kleine Änderung und nichts von den Problemen der letzten 1,5 Jahre geschriben. Zumal mein Noch-Mann auch weiß, dass ich hier bin. Leider ist mein Avatar irgendwie verschwunden - schade um das Erdmännchen.

Eine Frage zur Ermittlung des Autowertes. Es gibt ja diese Schwackel-Tabelle, aber im Netz finde ich nur kostenpflichtige Berechnungen. Kennt jemand eine Seite, wo ich es kostenlos berechnen kann, damit ich einen Anhaltspunkt habe wieviel Geld ich meinem Noch-Mann für das Auto geben muss?

Keine Sorge bisher ist alles ganz friedlich, Familien wohnen weiter weg, so dass sie auch kein Öl ins Feuer gießen können.

Dann braucht mein Noch-Mann eure Daumen, damit er die Wohnung bekommt, die er sich heute angesehen hat und in 2 Wochen ausziehen kann. Ein schneller Auszug beendet diesen Eiertanz hier und sorgt für klare Verhältnisse.

So, ich muss nun ins Bett, denn morgen geht es früh zum Arzt, da bei mir und meinem Sohn die Neurodermitis blüht.

Danke für eure lieben Worte

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 28/04/2011 22:45:01 Uhr


Mini2808
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28/04/2011 23:01:03

@schoki: google mal DAT gebrauchtfahrzeugbewertung!

Alles Gute für dich!
Annatiger
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28/04/2011 23:17:28

@Schoko: an das Erdmännchen kann ich mich noch erinnern
Ich glaube, das mit dem zweiten Kind war irgendwann letztes Jahr, oder?

Ich wünsche euch auf jeden Fall beiden gute Nerven und viel Kraft für die kommende Zeit.
Und die Daumen für die Wohnung sind gedrückt.

5zwerge
Diamant-User



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Trennung - einige Fragen




29/04/2011 08:51:55

Liebe Schoki,

fahr doch mit deinem Auto einfach mal zum TÜV und lass ihn da schätzen!??? oder hast du einen befreundeten KFZ Schrauber???

Daumen für den Auszug sind dann mal gedrückt. so hart es klingt , aber besser nun einen endgültigen Strich drunter und sich nicht mehr in der Wohnung über den Weg laufen!

Mit dem Verzicht auf Kindesunterhalt wäre ich vorsichtig!!! Generell ist ein Verzicht auf Kindesunterhalt auch nur eingeschränkt möglich!!!
Für die Zukunft kann schon von Gesetzes wegen auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden, §1614 BGB. Ein Verzicht für die Vergangenheit ist allerdings möglich. Viele Eltern streben Vereinbarungen an, die darauf hinauslaufen, dass der Unterhaltsverpflichtete für das Kind keinen Unterhalt mehr bezahlen soll (zum Beispiel, weil die Kinder anderweit versorgt sind, beziehungsweise eher stattdessen für das Kind andere Zahlungen leistet wie zum Beispiel die Kosten eines Schulbesuchs übernimmt).

was allerdings möglich ist ist die Freistellung!!!

Solche Vereinbarungen sind dadurch möglich, dass ein Elternteil den anderen von den Unterhaltsansprüchen des Kindes freigestellt.
Die Eltern vereinbaren dann, dass der an sich unterhaltspflichtige Elternteil ( also bei euch der Vater) keinen Kindesunterhalt mehr bezahlt. Kommt das Kind dann trotzdem auf ihn zu und will Unterhalt, und muss der Unterhaltspflichtige dann bezahlen, verpflichtet sich der andere Elternteil( also dann du) , ihm in den gezahlten Unterhalt zu erstatten, aufgrund der so genannten Freistellung von Unterhaltsansprüchen!!!

denn in deutschland ist es gesetzlich mit dem Kindesunterhalt geregelt und rein theoretisch sind es Ansprüche des Kindes die du als Mutter nur vertrittst!!! Rein rechtlich könnte euer Kind später rückwirkend den Unterhalt einfordern!!! und dann müsstest im schlimmsten Fall du einspringen weil du auf den Unterhalt verzichtet hast!!! deine Umsicht in allen Ehren , aber hol dir da lieber rechtssicheren Rat beim Jugendamt, wie ihr eine Verzichtserklärung am besten sicher formulieren könntet!!!

inwiefern ändert sich denn dann seine finanzielle Situation??? derzeit müsste er nach Düsseldorfer Tabelle bei seinem Einkommen 317 Euro abzüglich hälfitges Kindergeld = 225 Euro Kindesunterhalt bezahlen!!! da er aber einen Selbstbehalt von 980 Euro hat würde der Unterhalt angepasst werden damit ihm die 980 Euro blieben, also wären es immer noch 220 Euro!!!

wie es mit Trennungsunterhalt bei euch aussieht, du musst ihm wahrscheinlich nichts zahlen weil er erwerbstätig ist und sich unterm Strich selbst unterhalten kann!!! ob er finanziell dann gut dasteht, danach fragt keiner!!!

so und nun abschliessend noch wegen Umgangsrecht. generell regelt man ein Umgangsrecht im schlimmsten Fall auch gerichtlich, bei euch scheints ja noch so zu gehen... trotzdem kann ich dir nur als Tip mitgeben, kein 14 tägiges Besuchsrecht am WE, in Anbetracht des Alters des Kindes. Ein 14 tägiges Umgangsrecht sieht vor dass es meist von Freitag bis Sonntag ausgeübt wird. da das Kind ja doch noch recht klein ist kann über einen langen Zeitraum schnell eher eine Entfremdung stattfinden!!! vielleicht liesse es sich mit wöchentlich am Wochenende je eine Nacht regeln??? den lockeren Umgang zwischendurch oder nach Absprache auf Bedarf könnt ihr ja beibehalten!!! Was du auch bedenken solltest, auch die Großeltern haben einen Rechtlichen Anspruch auf ein Umgangsrecht was sie im schlimmsten Fall auch einklagen könnten!!!! muss nicht, aber man hat schon Pferde K*tzen sehen!!!

Scheinbar scheint das ganze an euch beiden nicht vorbei zu gehen wenn die Neurodermitis nun wieder blüht!!!


wenn du sonst noch Fragen hast, kannst du dich gerne auch per mail melden!!!

fühl dich gedrückt!!!


LG
Fine
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Beigetreten: 09/10/2009 13:01:33
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Aw:Trennung - einige Fragen




29/04/2011 09:43:07

Ich habs nun nur kurz überflogen und wollte einwerfen, das ich es so kenne das man NICHT automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hat, wenn man getrennt lebt!

Meine Tante ist von ihrem Mann getrennt, weggezogen mit den Kindern, und muss nun das Aufenthaltsbstimmungsrecht beim Jugendamt beantragen.

Sie hatte es nämlich das der Vater einfach 2 der Kinder behalten wollte. Und dazu hätte er eigentlich erstmal das Recht gehabt, da gemeinsames Sorgerecht besteht und keine Regelungen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen wurden!!

Nun beantragt sie dieses, erstmal für das Innland, das ist einfacher!
Meine Tante dürfte momentan ohne Einwilligung des EX-Mannes nicht ins Ausland mit den Kinder, ob Urlaub oder für immer, egal.
Er könnte sie dann Anzeigen, weil sie nicht alleine darüber bestimmen darf mit den Kinder das Land zu verlassen.

Das sind die Aussagen die wir vom Jugendamt bekommen haben.

Meistens macht das alles keine Probleme, wenn man sich aber so unschön trennt wie meine Tante, und jeder versucht sich Steine zwischen die Beine zu werfen, kann man ganz schnell dicke Probleme bekommen.

Ich würde mich beim Jugendamt dazu erkundigen.
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
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Trennung - einige Fragen




29/04/2011 14:03:36

Fine, wie weit ist die Tante denn mit den Kindern weggezogen??? Solange die beiden Elternteile die Möglichkeit haben im nahen Umfeld das Umgangsrecht und das Sorgerecht asuzuführen ist es auch so dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Person liegt bei der das Kind überwiegend wohnt und und von dem es hauptsächlich betreut wird.
Zieht ein Partner weiter weg, wird dem anderen Partner die Möglichkeit aktiv genommen, das Umgangs und Sorgerecht auszführen und somit könnte der "zurückgelassene" Partner das Aufenthaltbestimmungsrecht anfechten!!! Klar hast du recht mit der Aussage es besser vom JA regeln zu lassen, hab ich ja weiter oben auch schon geraten , denn es geht oft schneller als man denkt dass der Streit ausbricht!!!

und egal wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, weitere Reisen ( genauer gesagt, Reisen in einen anderen Kulturkreis) bedürfen dann eigentlich IMMER der Zustimmung des anderen Elternteils, sie kann das Kind noch nicht mal ohne die Einwilligung des Vaters im Kindergarten Sonnenblume oder in der ABC Grundschule anmelden!!! Es kann kein Konto eröffnet werden ohne die Unterschrift des anderen und es kann kein Ausweis beantragt werden ohne die Unterschrift des anderen!!! das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt ja nur Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der Personensorge (§ 1687 BGB)
Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind. Demgegenüber steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat.


Fine, ich hoffe bei deiner Tante kehrt dann auch bald Ruhe ein, ich habe es schon oft erlebt dass es sich jahrelang hinzieht!!!




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