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Annabelle83
Diamant-User
Beigetreten: 17/02/2010 16:22:06
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Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
21/05/2011 10:29:08
Hallo,
ich habe eine Frage an die unter euch, die vielleicht von den Eltern/Schwiegereltern ein Grundstück bekommen haben.
Ist dort im Überlassungsvertrag eine Klausel enthalten, dass die Eltern/Schwiegereltern jederzeit das Grundstück (dann mit Haus) zurückfordern können?
íst die Klausel "Standard" in solchen Verträgen?
Edit: Es geht mir einzig und allein mit meiner Frage darum ob solch eine Klausel "Standard" ist, ob bei euch auch solch eine KLausel im Überlassungsvertrag enthalten ist. Also nicht Wohnrecht auf Lebenszeit oder Vorverkaufsrecht da diese ja ok sind, sondern wirklich eine Klausel in der diese das Grundstück zurückfordern können..
Es geht nicht darum dem zustimmen/nicht zustimmen/Klausel löschen etc. Möchte nur wissen ob bei euch auch solch eine Klausel enthalten ist.
Danke für eure Antworten.
LG Anabelle
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 22/05/2011 08:33:02 Uhr
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Liebe Grüße von Annabelle
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bondgirl
Diamant-User
Beigetreten: 30/09/2009 13:24:17
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
21/05/2011 13:35:30
Das kann ich mir kaum vorstellen? Ich meine, geschenkt ist doch geschenkt? Vor allem, wenn man dann noch drauf gebaut hat, das geht doch nicht?
Aber ich hab keine Ahnung, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sowas rechtens ist.
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vanka
Diamant-User
Beigetreten: 27/04/2011 09:58:15
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
21/05/2011 14:22:07
Hmm, direkt die Frage beantworten kann ich leider nicht ganz.
Leider schon so lange her, aber ich hatte im Rahmen meinerAusbildug auch ein paar Privatrechtsstunden und das gibt mein Hirn davon noch her (habs nie anwenden müssen).
Beachten solltet ihr auf jeden Fall, dass Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre nochmal rückgängig gemacht bzw. mitberechnet werden können. Also z. B. wenn deine Eltern in ein Pflegeheim müssten, Sozialhilfe beantragen müssten doer so, dann würde das Haus mit brechnet. Und wenn du Geschwister hast und es würde der Erbfall eintreten, müsstest du sie sogar ausbezhalen soweit ich noch weiß... Vielleicht ist ja das damit gemeint?
Sowas würde ich orher alles mal mit einem Anwalt abklären, bevor es da böse Überraschungen gibt.
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Annabelle83
Diamant-User
Beigetreten: 17/02/2010 16:22:06
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
21/05/2011 14:34:16
Danke für eure Antworten...
mir geht es in mit der Frage eher darum um das wirklich "Standard" ist dass solch eine KLausel in so einem Überlassungsvertrag enthalten ist oder ob dies nicht wirklich so üblich ist?
also eine Klausel dass diese quasi jederzeit Grundstück zurückfordern können. Wenn Haus drauf ist müssen Schulden dafür zwar schon auch übernommen werden... ABer eben ob diese ARt der Klausel (ohne Bedinungen a -'la wenn man in Ungnade fällt oder sowas) üblich ist oder nicht?
hat eine von Euch von den Eltern/Schwiegereltern für Hausbau Grundstück überschrieben bekommen?
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Liebe Grüße von Annabelle
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tine
Platin-User
Beigetreten: 18/06/2008 11:56:53
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
21/05/2011 15:41:59
Hi
bei uns stand keine solche Klausel im Vertrag
Grüße
Tine
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Merly
Diamant-User
Beigetreten: 23/01/2011 18:50:16
Beiträge: 416
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 11/12/2011 19:23:27 Uhr
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Annabelle83
Diamant-User
Beigetreten: 17/02/2010 16:22:06
Beiträge: 182
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
21/05/2011 20:25:08
Für nicht einlassen ist es schon zu spät
aber nachdem mir jetzt gesagt wurde dass dies ein STandard-Vertrag ist mit einer Standardklausel wollt ich das einfach nur mal wissen da ich mir eben nicht vorstellen kann dass dies Standard ist.
wie gesagt für nicht annehmen/nicht drauf einlassen usw ist es schon zu spät. möchte mir nur einfach einen Eindruck machen wieviel an der Aussage "STandard, haben wir auch nicht gewusst, bla bla bla" dran ist.
das mit Wohnrecht bzw. Vorverkaufsrecht hab ich schon oft gehört, das macht ja auch Sinn oder ist ja noch ok. Aber ohne Bedingungen solch eine Klausel... hmmm. Deshalb wollt ich einfach wissen ob bei euch auch solche Klauseln drin standen
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Liebe Grüße von Annabelle
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Mini2808
Diamant-User
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
21/05/2011 22:50:13
in welchem Vertrag steht denn diese Klausel?
Man könnte die Klausel doch auch nachträglich löschen lassen, wenn sich die Eltern darauf einlassen.
Wie steht es denn im Grundbuch?
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lululu
Silber-User
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
22/05/2011 09:05:53
Hallo Anabelle,
also in unserem Vertrag vom letzten Monat steht eine solche Klausel auch nicht...
Finde ich auch irgendwie komisch und würde glaube ich versuchen, dass sie nachträglich gelöscht wird, wie Ani schon schrieb.
Bei uns hieß es schon im Kindergarten: Geschenkt ist geschenkt und Wiederjolen ist gestohlen. (Kindermund tut Wahrheit kund!)
LG
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Merly
Diamant-User
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 11/12/2011 19:23:41 Uhr
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nimo
Diamant-User
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
23/05/2011 09:22:41
Ohjeee....
ich muss da nochmal meinen Senf zu tun:
Niemals Verträge unterschreiben, die man nicht versteht und schon gar nicht in der Familie auf Aussagen a la "das ist ein Standardvertrag" unterschreiben.
Ich finde das schon traurig, wenn man in der "eigenen" Verwandtschaft da kein Vertrauen hat.
Vielleicht kann man das ja noch ändern lassen, aber ob man dann erst Streit vom Zaun bricht..... doofe Situation.
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Annabelle83
Diamant-User
Beigetreten: 17/02/2010 16:22:06
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
23/05/2011 21:29:33
ich hab den Vertrag nicht unterschrieben und leider bis vor kurzem nicht gewusst dass diese Klausel darin enthalten ist.
ändern tut es wohl nicht sooo viel, wobei es schon schwieriger ist wenn die das Grundstück zurückfordern und dann alles ihnen gehört.
ich wollte einfach wissen ob es wie mir versucht wird einzureden "STandard ist, wussten ja auch nicht dass das drin steht bla bla bla" oder eben wie ich auch schon gehört habe von anderen Seiten überhaupt nicht üblich ist, außer wenn z.b. der Sohn selbstständig ist und das in Privatinsolvenz mit reinfallen würde, aber so ohne Bedinung sei sowas wohl nicht üblich hab ich gehört.
hierbei geht es mir glaub echt einfach darum ob ich echt wie ich mittlerweile glaube so getäuscht wurde oder ob sowas echt "standard" ist. ändert für die Situation nicht viel, nur für die Psyche. Ob man so hintergangen wurde oder nicht. vielleicht versteht ihr wie ich mein.
@Merly: ich kenn mich da nicht sonderlich aus, ist aber Klausel in dem Überlassungsvertrag vom Notar. ob dies dann im Grundbuch auch so eingetragen ist weiß ich nicht?
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Liebe Grüße von Annabelle
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Merly
Diamant-User
Beigetreten: 23/01/2011 18:50:16
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 11/12/2011 19:24:01 Uhr
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nimo
Diamant-User
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
25/05/2011 11:50:16
Ja, in der Tat ist es so das man in deinem Fall schon für sich selber wissen mag, wann es "Zeichen" oder "Vermutungen" gab.
Warst Du schon mal beim Anwalt und hast Dich beraten lassen??
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Annabelle83
Diamant-User
Beigetreten: 17/02/2010 16:22:06
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Aw:Frage zu Übertragung Grundstück von Eltern
25/05/2011 20:14:28
ja ich will ja auch nix vom Grundstück, ich möchte nur einen Teil des Geldes das ich in das Haus gesteckt hab wieder.... will keinen Zugewinn vom Grundstück oder so.
mir geht es echt nur darum ob diese Klausel "normal, standard" ist oder eben nicht...
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Liebe Grüße von Annabelle
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