21/09/2011 09:25:16
Este Frage: Habt ihr einen schriftlichen Vertrag mit der Fotografin? Wenn ja, was steht da drin? Termine,
Locations, Gage pro Shooting bzw. pro Bild? Wenn nicht, wird's schwierig, denn:
1. Sie hat eine Leistung erbracht, denn sie war da und hat Fotos gemacht.
2. Jetzt muss man unterscheiden: a) Ist die Qualität der Fotos in Ordnung (also Druck, Belichtung etc.)? b) Wie ist die "künstlerische" Qualität der Fotos zu beurteilen? c) Hat sie faktische Mängel drin, also Kopf abgeschnitten, Füße abgeschnitten oder klassische Motive vergessen wie Brautstrauß/ Ringe etc. ?
Sollte 2a der Fall sein, kannst Du auf jeden Fall eine Preisminderung verlangen.
Bei 2b - nun ja, Kreativität liegt da im Auge des Betrachters, wenn dir ihre Referenzphotos vor der Hochzeit gefallen haben, gehe ich mal davon aus, dass Du damit zufrieden warst.
Bei 2c - evtl. Nachfordern - meistens haben Fotografen ja viel mehr Fotos gemacht, als du nachher ausgehändigt bekommst, möglicherweise ist dann ja doch das ein oder andere vergessene Motiv dabei. Wenn natürlich auf den Fotos kein Mensch zu erkennen ist, dann wäre auch das ein Grund für eine Preisminderung.
Dass sie um 14 Uhr den nächsten Termin hatte, ist halt schlechtes Timing - aber dass Du daraus einen Anspruch ableiten kannst, glaube ich eher nicht.