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Arkansas7
Newcomer
Beigetreten: 19/03/2014 16:03:50
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Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
19/03/2014 16:10:25
Hallo erstmal.
Meine Freundin (bzw jetzt Verlobte ) und ich wollen heiraten. Ich habe ihr letzten Monat einen Antrag gemacht und als sie 'ja' sagte ging ein Traum für mich in Erfüllung.
Ich habe hier im Shop ein wenig rumgestöbert und dabei das Forum entdeckt und möchte die Gelegenheit nutzen eine Frage zu stellen. Wenn das hier nicht reingehört, bitte ich um Verzeihung.
Also:
Meine Verlobte macht sich oftmals sehr viele Gedanken über die finanzielle Zukunft. Ich verdiene zwar gut, sie kommt aber aus eher armen Verhältnissen und musste immer jeden Cent umdrehen bevor wir zusammen kamen. Ich glaube, sie hat Angst, wie sie darstehen wird, wenn es mal nicht mehr mit uns klappen sollte.
Ich möchte sie auch nicht abhängig von mir machen oder sie glauben lassen, dass sie dann auf sich alleine gestellt ist. Sie soll ja mit mir zusammen sein, weil sie mich liebt und das will, und nicht hauptsächlich wegen der finanziellen Unterstützung.
Ich könnte ihr deswegen schriftlich zusichern, dass ich im Falle einer Trennung einen festen Unterhalt an sie zahlen muss. Mein Gedanke war es, sie damit zu "überraschen", diesen Vorschlag in einem Ehevertrag festzuhalten und sie damit abzusichern.
Wir könnten das auch noch ergänzen durch Klauseln, was passiert, wenn wir Kinder bekommen, z.B. dass sie dann das Sorgerecht bekommt und wieviel Kindesunterhalt ich verpflichtet bin zu zahlen.
Einerseits wäre sie dann abgesichert und könnte entspannter die (finanzielle) Zukunft angehen, andererseits finde ich es auch wieder ein wenig komisch, schon zu regeln was passiert wenn man sich scheiden lässt. Ich meine, wir gehen doch die Ehe ein, weil wir denken, dass wir für immer zusammen bleiben werden.
Oder ist das zu naiv gedacht?
Was denkt ihr dazu?
Sollte ich ihr einen Ehevertrag unterschreiben?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Eure Beiträge!
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ex-trauzeugin
Diamant-User
Beigetreten: 26/06/2008 01:09:46
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
19/03/2014 16:24:06
Erst einmal herzlich willkommen!
Ich finde gut und vernünftig, sich über finanzielle Fragen im Vorfeld Gedanken zu machen und je nach den Gegebenheiten auch einen Ehevertrag zu schließen. Verträge macht man in Zeiten, wenn man sich gut versteht, für die Zeiten, wenn man sich nicht mehr gut versteht (gilt für alles ). Das hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun. Statistisch gesehen geht nun mal jede 3. Ehe in die Brüche, und keiner glaubt am Tag der Hochzeit, dass es die eigene sein könnte...
Was die Einzelheiten eures Ehevertrages angeht, solltet ihr euch von einer fachlich kompetenten Stelle beraten lassen. Dazu kann hier sicher niemand irgendwie etwas konkret sagen - du willst ja nicht eure gesamten finanziellen Verhältnisse ins Internet stellen. In jedem Fall solltet ihr das aber sicher gemeinsam beraten. Deine Frau mit einem fix&fertigen Vertrag zu überraschen geht wohl kaum, der muss ja von beiden unterschrieben sein. Und ob eine einseitige Zusicherung von deiner Seite allein in allen Fällen bindend ist, weiß ich nicht. Geht zum Anwalt oder Notar und lasst euch beraten!
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Arkansas7
Newcomer
Beigetreten: 19/03/2014 16:03:50
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
19/03/2014 21:58:47
ex-trauzeugin wrote:Erst einmal herzlich willkommen!
Ich finde gut und vernünftig, sich über finanzielle Fragen im Vorfeld Gedanken zu machen und je nach den Gegebenheiten auch einen Ehevertrag zu schließen. Verträge macht man in Zeiten, wenn man sich gut versteht, für die Zeiten, wenn man sich nicht mehr gut versteht (gilt für alles ). Das hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun. Statistisch gesehen geht nun mal jede 3. Ehe in die Brüche, und keiner glaubt am Tag der Hochzeit, dass es die eigene sein könnte...
Was die Einzelheiten eures Ehevertrages angeht, solltet ihr euch von einer fachlich kompetenten Stelle beraten lassen. Dazu kann hier sicher niemand irgendwie etwas konkret sagen - du willst ja nicht eure gesamten finanziellen Verhältnisse ins Internet stellen. In jedem Fall solltet ihr das aber sicher gemeinsam beraten. Deine Frau mit einem fix&fertigen Vertrag zu überraschen geht wohl kaum, der muss ja von beiden unterschrieben sein. Und ob eine einseitige Zusicherung von deiner Seite allein in allen Fällen bindend ist, weiß ich nicht. Geht zum Anwalt oder Notar und lasst euch beraten!
Danke für deine nette Antwort und danke für deine Ermutigung. Klar, das mit dem überraschen war nicht auf den unterschriebenen Vertrag bezogen sondern mehr auf die Idee selbst. Dass wir uns von fachlich kompetenter Stelle beraten lassen würden ist auch klar, mir ging es mehr um die moralische und soziale Seite, wie ihr das seht, ob es die richtige Entscheidung wäre, sowas eine sinnvolle Idee ist, usw.
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Nalah
Diamant-User
Beigetreten: 21/09/2009 07:26:21
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
20/03/2014 07:45:46
Moralisch ist es sicherlich richtig, sich über die finanzielle Seite im Falle einer Scheidung Gedanken zu machen. Klar, der "Romantikeffekt" ist natürlich jetzt nicht so pralle. Aber ich finde es sehr vernünftig, dass du dir Gedanken machst.
Was ich machen würde: Setz dich mal mit deiner Zukünftigen zusammen und rede mal mit ihr darüber. Und dann schaut ihr weiter
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AmyLuna
Diamant-User
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
20/03/2014 09:12:58
Hallo,
also ich finde es durchaus vernünftig, einen Ehevertrag abzuschließen. Beim Theme Sorgerecht wäre ich allerdings vorsichtig. Auf das komplette Sorgerecht würde ich (egal ob Männlein oder Weiblein) allerdings nie verzichten.
Lasst euch beim Notar in jedem Fall beraten. Dessen Bezahlung richtet sich allerdings auch nach dem Vermögen.
Lg
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is89
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
20/03/2014 10:48:23
Hallo,
ich finde es auch sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen. Aber: Schwieriges Thema. (Kurze Erklärung: ich bin rechtlich ein bisschen vorgebildet und hab auf Arbeit schon genug gesehen...)
Wobei ich persönlich im Voraus keinen festen Unterhalt o.ä. festlegen würde weder zu ihren noch zu seinen Gunsten. Überleg mal: du verdienst jetzt ganz gut. wenn du nicht verbeamtet o.ä bist, kann sich das ganz schnell ändern, was machst du, wenn du den jetzt festgelegten Unterhalt dann nicht mehr zahlen kannst, weil du dann selbst nichts mehr zum Leben hast??
Kompletter Sorgerechtsverzicht: würde ich nie machen!
Vorher schon Kindesunterhalt festlegen: siehe oben; was machst du, wenn du nicht mehr so gut verdienst??
Schlussendlich: lasst euch gut!!!!! beraten und überlegt dann, was und ob ihr es machen wollt.
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Die-laura
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
20/03/2014 11:10:27
Hm...schwieriges Thema ich denke, dass ist etwas womit man niemanden überrascht sondern worüber man sachlich redet
Ich dachte immer im Falle einer Scheidung wird sowieso Unterhaltsanspruch geprüft und, wenn du mehr verdienst bist du dann sowieso verpflichtet ihr monatlich Unterhalt zu zahlen.
Bei meinen Eltern ist das leider schon etwas her. Aber der Vermögenswert und die Einkommen werden ermittelt.
Was die Kinder betrifft war es bei uns so, dass meine Schwester und ich entscheiden konnten wer das Sorgerecht haben soll. Ich habe mich für beide entschieden und meine Schwester für meine Mutter.
Allerdings ist das wie gesagt schon was her
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Arkansas7
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
20/03/2014 14:00:25
Danke euch erstmal für die Antworten!
Ich habe mir den Rat zu Herzen genommen und heute mit ihr darüber geredet.
Sie hat sich selbstverständlich sehr über den Vorschlag gefreut. Sie möchte mir aber auch nicht das Gefühl vermitteln, dass sie sich darauf ausruhen will oder so.
Dass wir reinschreiben, dass sie eine gewisse Zeit (3 - 5 Jahre) nach einer Trennung abgesichert ist, besonders wenn Kinder geplant sind, möchte sie auf jeden Fall, länger aber nur wenn ich das auch wirklich will. Wenn ich damit einverstanden bin, könnten wir es auch einen längeren Zeitraum festsetzen, aber verlangen würde sie das auf keinen Fall.
DIe Idee Sorgerecht und Kindesunterhalt schon festzusetzen findet sie auch gut.
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Die-laura
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
20/03/2014 14:14:42
Das ist jetzt nicht böse gemeint aber ein Ehevertrag ist kein Malbuch.
Ich glaube nicht, dass ihr euch so einfach aussuchen könnt was man da rein schreibt und was nicht. Es gibt immernoch gesetzlich geregelte Bestimmungen die man glaub ich nicht einfach umgehen kann.
Ich würde euch wirklich dringend raten mal zusammen zu einem Anwalt zu gehen und euch dort beraten zu lassen.
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Nalah
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
20/03/2014 14:31:56
@Laura
Ich meine, das geht doch so ziemlich Auszug aus Wikipedia:
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, das heißt die Eheleute sind frei, welche Regelungen sie in den Ehevertrag aufnehmen wollen. Bis 2001 wurden Eheverträge nur in besonders außergewöhnlichen Fällen für unwirksam erklärt.
Wobei dem natürlich Grenzen gesetzt sind, wenn z.B. eine Partei extrem benachteiligt wird oder Kindswohl gefährdet wird o.ä.
Aber eine Beratung von einem Anwalt würde ich in jedem Fall in Anspruch nehmen. Und vom Notar muss das ja sowieso beglaubigt werden. Der steht übrigens auch als "unparteiischer Berater" zur Verfügung. Aha...
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Arkansas7
Newcomer
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
20/03/2014 14:40:14
Das ist jetzt nicht böse gemeint aber ein Ehevertrag ist kein Malbuch.
Ich glaube nicht, dass ihr euch so einfach aussuchen könnt was man da rein schreibt und was nicht
Ich habe mich auf einigen Anwaltsseiten ein wenig dazu belesen und die Aussage war durchweg eindeutig, dass Vertragsfreiheit herrscht und man durchaus alles festlegen darf und kann, was man will. Nur wenn der Vertrag sittenwidrig ist, z.B. weil er eine Person übermässig benachteiligt, kann diese sittenwidrige Regelung auch vor Gericht außer Kraft gesetzt werden. Ein Verzicht auf gegenseitigen Unterhalt ist z.B. nicht möglich, wenn man dann Hilfe vom Staat beanspruchen müsste, ferner darf man nicht auf Kindesunterhalt verzichten, weil das ein Vertrag zu Lasten Dritter wäre usw.
Wikipedia sagt dazu:
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, das heißt die Eheleute sind frei, welche Regelungen sie in den Ehevertrag aufnehmen wollen. Bis 2001 wurden Eheverträge nur in besonders außergewöhnlichen Fällen für unwirksam erklärt.
Seit 2001 hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Vertragsfreiheit jedoch Grenzen gesetzt. Falls der Ehevertrag eine evident einseitige Lastenverteilung enthält und ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung nicht angemessen ausgeglichen werden, kann der Ehevertrag entweder wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein, oder die Berufung auf den Ehevertrag kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. Besonders problematisch sind Vereinbarungen, die nach der Rechtsprechung des BGH in den sog. "Kernbereich" des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Hierzu gehören der nacheheliche Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder (Betreuungsunterhalt), der Unterhalt wegen Alters, Krankheit und Gebrechen sowie der Versorgungsausgleich als vorweggenommener Altersunterhalt. Bei Sittenwidrigkeit kann der komplette Vertrag aufgehoben werden.
Paradebeispiel für eine unwirksame ehevertragliche Vereinbarung ist der Verzicht des wirtschaftlich unterlegenen Ehepartners auf jede Form des Betreuungsunterhalts, aber auch auf Unterhalt wegen Alters oder Krankheit. Auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sind nach dieser Rechtsprechung häufig unwirksam.
Der Ehevertrag darf überdies die Unterhaltspflichten nicht so verteilen, dass damit das Kindeswohl gefährdet ist oder die Vereinbarung den Staat als Träger der sozialen Transfersysteme über Gebühr belastet. Ebenso können Eheverträge problematisch sein, bei denen ein Unterhaltsausschluss zu einer unangemessenen, einseitigen Benachteiligung des wirtschaftlich schwächeren Partners z.B. aufgrund von möglicher ehebedingter Nachteile führt. Ehebedingte Nachteile können vorliegen, wenn es aufgrund der Lebensgestaltung des wirtschaftlich schwächeren Partners während der Ehe zu uneinholbaren Gehaltseinbußen gekommen ist. Dabei unterliegt die Feststellung des Bestehens ehebedingter Nachteile lediglich einer sekundären Darlegungs- und Beweislast und hat damit einen spekulativen Anteil.
Regelungen zum Güterstand sind dagegen in aller Regel wirksam. Denn damit wird nach dem Bundesgerichtshof nicht in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen.
Schließlich kann auch eine ungleiche Verhandlungsposition bei Abschluss des Ehevertrages dazu führen, dass der Ehevertrag nichtig ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes indiziert die Tatsache, dass die Ehefrau bei Abschluss des Ehevertrages schwanger war, eine ungleiche Verhandlungsposition, was zur Unwirksamkeit des Ehevertrages insgesamt führen kann.
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Ati
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Beigetreten: 07/08/2013 09:37:35
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
21/03/2014 07:55:20
.... Gernerell wäre ich bei solchen Themen immer vorsichtig mit Wikipedia, das ist keine Anerkannte Quelle. Aber im groben stimmt das schon.
In einem Ehevertrag darf eine ganze Menge vereinbart werden. Ich persönlich finde es dennoch komisch, dass Du solche Dinge schon festlegen willst.
Ich meine durch den Versorgungsausgleich bekommt sie doch im Fall einer Scheidung schon Unterhalt von Dir. Müsste man also gar nicht separat festhalten. Mit einer darüber hinausgehenden festen Summe wäre ich auch zurückhaltender, wenn Du magst, kannst du ihr dann ja freiwillig mehr geben. Aber stell Dir mal vor ihr habt euch scheiden lassen, weil sie dir fremdgegangen ist... Da hätte ich wenig Lust dann auch noch eine (im guten Glauben) vorher vereinbarte Summe zu zahlen.
Mein Onkel lebt von meiner Tante seit über 10 Jahren getrennt, sie sind aber weiterhin offiziell verheiratet und er bezahlt ihr komplettes Leben, weil sie damals aufgehört hat zu arbeiten weil er es wollte. Es geht also wenn man es will - auch ohne Vertragspflichten.
Auch das mit dem Sorgerecht für die Kinder find ich persönlich nicht so schön. Warum willst Du das Sorgerecht für Deine Kinder abgeben? Willst Du eigentlich keine? Denk mal aus Sicht der Kinder... Ich würde das extrem krass finden, wenn mein Vater im Ehevertrag vereinbart, dass er alle Rechte am Umgang mit mir abgibt.
... das nur mal so als Denkanstöße.
Ich würde mich an Deiner Stelle erst noch einmal konkret informieren, was eh schon geregelt ist durch einen Ehe und Scheidung (das ist ne ganze Menge).
Und Deine Verlobte mit so einem Vertrag zur Ehe zu motivieren... Naja... Was wäre denn finanziell anders für sie, wenn ihr euch jetzt trennen würdet? Da versteh ich nicht so recht, warum sie sich dann um die finanzielle Sicherheit nach einer Ehe sorgen macht. Aber vielleicht denke ich da etwas anders als andere Frauen. Ich würde diese Regelungen, wie du sie angesprochen hast, nicht wollen.
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Die-laura
Diamant-User
Beigetreten: 15/01/2013 21:49:04
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
21/03/2014 09:27:31
Ich wollte damit nur wiedergeben was ich persönlich als Scheidungskind mitbekommen habe
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GreenFay
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Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
22/03/2014 04:30:05
In einen Vertrag kann man erstmal reinschreiben was man will, ob es dann vor Gericht haltbar/tragbar ist, ist wieder was anderes - und im Ernstfall landet es vor Gericht und dann wird das von den Anwälten auseinandergepflückt...
Wenn deine Frau weniger verdient als du bekommt sie das Jahr der Trennung sowieso Unterhalt von dir , dieser wird anhalt deines Gehaltes berechnet. Auch der Kindsunterhalt wird anhand einer Einkommenstabelle geregelt (Düsseldorfer Tabelle) wenn du mehr zahlen willst kannst du das ja auch so freiwillig.
Außerdem will ja jetzt nicht gemein klingen oder so, ist ja wirklich lieb gemeint von dir - aber wenn ich mich nicht einvernehmlich von meinem Partner trennen würde, würde ich ihm glaube ich nicht mehr freiwillig Geld zahlen wollen, man weiß nie wie man dann in einer solchen Situation fühlt...
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Angela1972
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Beigetreten: 20/01/2014 14:48:39
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Aw:Bevorstehende Heirat und Ehevertrag
22/03/2014 10:13:48
Guten Morgen!
Da bei uns auch bald die Hochzeit ins Haus steht, lese ich hier still mit und freue mich an den Beiträgen.
Da es aber für mich und meinen Zukünftigen jeweils die zweite Ehe ist, möchte ich doch etwas zu deinem Thema sagen.
Ich empfinde deine Idee und deinen Gedanken als sehr liebevoll, die Frage ist nur, ob es wirklich in diesem Rahmen sinnvoll ist.
Mein Mann und ich haben uns im Guten getrennt und ein Wort war ein Wort, wir haben abgesprochen wer was zahlt und wer wann die Kinder hat.Das hat ausgezeichnet geklappt. Bei meinem Zukünftigen sah es da schon anders aus.
Was ich damit sagen will:Es kann unter Umständen sein, das Du im schlimmsten Fall mit diesem Ehevertrag das "Neue Leben" deiner Frau finanzierst und sie mit ihrem neuen Partner mit deinen Kindern-die du dann nur sehr bedingt siehst- von Deinem Geld lebt.Hört sich blöd an, ist aber leider oft die Realität.
Der Partner der nicht arbeitet bzw. die (kleinen) Kinder betreut,hat sowieso Anspruch auf Unterhalt für sich und für die Kinder sowieso.
Verstehe mich bitte nicht falsch, lass dich nur wirklich gut beraten,wenn du einen Vertrag machen willst.
Deine Idee alleine spricht für deinen Charakter und deine große, bedingungslose Liebe zu ihr und wenn sie ähnlich gestrickt ist, wird sie wissen,das du sie nicht im Regen stehen lässt, wenn wirklich mal etwas ist.
Heutzutage muß keine Frau mehr bei ihrem Mann bleiben, nur weil sie dann finanziell abgesichert ist.
Ich wünsche euch, das ihr eine lange, glückliche Ehe habt und euch nie Gedanken darüber machen müsst, was wäre wenn.
lg
Angela
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