28/10/2004 09:54:17
Hallo,
ich habe soeben erfahren, dass man die Steuervorteile rückwirkend für das ganze Jahr in Anspruch nehmen kann, wenn man noch in diesem Jahr (bis 31.12.) heiratet. Dazu habe ich noch ein Fragen:
-Ist dies auch möglich, wenn man im Ausland (Portugal) heiratet?
-Genügt es, wenn ich eine Bestätigung vom portugiesischem Konsulat (und/oder Standesamt in Portugal?) mit dem Heiratsdatum nachreiche?
-Was kann ich genau unter "Steuervorteil" verstehen bzw. wieviel Geld bekomme ich etwa zurück? Ich bin Alleinverdiener (momentan Steuerklasse 1) und meine Partnerin ist Studentin. Wir würden eine Zusammenveranlagung wählen.
-Das Geld würde doch dann vom Finanzamt zurückerstattet werden, nachdem ich meine Steuererklärung für das Jahr 2004 abgegeben habe, oder?
Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße J.Pinto :)