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satinprincess
Diamant-User
Beigetreten: 19/08/2010 20:49:29
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Mutterschutz und Elternzeit - Geld
12/09/2012 15:32:13
Hallo zusammen,
folgende Situation: ich bin momentan in einer befristeten Anstellung bis Ende Dezember. Unser Nachwuchs kommt wahrscheinlich Ende April/Anfang Mai.
Ich könnte meinen Chef bitten mich weiter zu verlängern (ist sowieso üblich), aber daraus ergibt sich die Frage: Bis wann muss mein Arbeitsvertrag laufen, damit sich für die ganzen Bezüge keine Nachteile ergeben?
Soweit ich weiß unterscheidet sich das Geld im Mutterschutz ja vom Elterngeld. Letzteres sind rund 65% vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate, richtig? Was sind denn die letzten 12? Vor Geburt? Vor Beginn Mutterschutz?
Und während des Mutterschutzes kommt das Geld irgendwie aus 2 Quellen, vom Staat + Arbeitgeberzuschuss? Stimmt das? Wenn es so ist, ist ja vermutlich die Vertragslaufzeit relevant. Ist es dann wichtig, dass die Anstellung bis zur Geburt geht oder reicht bis zum Mutterschutz?
Nach der Elternzeit werde ich definitiv den Arbeitgeber wechseln und ich möchte jetzt nur um so viel Verlängerung bitten wir nötig ist, um die Chance zu erhöhen, dass ich die Zeit um die ich bitte auch wirklich bekomme. Deshalb die Frage. Ohne Schwangerschaft hätte ich nämlich schon zum Januar gewechselt aber das ist ja nun Unsinn.
Danke für eure Hilfe!
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happylilli
Diamant-User
Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
12/09/2012 15:52:20
Ich glaube es waren die letzten 12 Monate vor der Geburt. Während des kompletten Mutterschutzes bekommst Du volles Gehalt, einen Teil vom AG den anderen von der Krankenkasse.
Ich denke somit müsste der Vertrag dann bis zum Geburtsmonat gehen. So bist Du jedenfalls auf Nummer sicher.
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Die Frau Baer
Diamant-User
Beigetreten: 16/10/2008 17:00:53
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
13/09/2012 10:54:43
Das Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz berechnet.
Während des Mutterschutzes bekommst du 13 Euro von deiner Krankenkasse und wenn du in einem Arbeitsverhältniss stehst legt dein Arbeitgeber den Rest bis zu deinem vollen Verdienst drauf.
Wenn du also im Mai entbindest würdest du deinen AG am besten um eine Anstellung bis Ende Juli bitten. Dann ist auch die Zeit abgedeckt wenn dein Baby zu früh auf die Welt kommt oder es unter 2550 g wiegt. Dann verlängert sich der Mutterschutz nämlich, anstatt 8 hast du dann 12 Wochen.
Allerdings glaube ich nicht das dein jetztiger AG das mitmacht. Diese Kosten kann er sich ja sparen...
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LG Frau Bär
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Kleinergnomi
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
13/09/2012 12:08:18
Frau Baer hat das ja super erklärt, genau so ist es.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass dein AG das nicht mitmacht. Wenn du aber ein gutes Verhältnis zu ihm hast, kannst du ja auf jeden Fall mal fragen. Ggf. kannst du auch mal mit deiner Frauenärztin sprechen. ob sie dir ein Beschäftigugnsverbot ausstellt, dann hat dein AG nämlich keine Kosten, du bekommst zwar weiter ganz normal dein Gehalt von ihm, aber er bekommt es komplett von der Krankenkasse erstattet, könnte mir vorstellen, dass er unter solchen Umständen eher bereit wäre, deinen Vertrag zu verlängern.
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unsere Hochzeitssongs
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satinprincess
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
14/09/2012 10:47:45
Vielen Dank!
Ob mein AG das mitmacht kann ich nicht einschätzen. Ist von der Stimmung meines Chefs abhängig. Grundsätzlich wird das eh für alle hier Neuland, denn ich arbeite in einem stark männerdominierten Beruf. Und von den paar Frauen hat glaube ich noch nie eine während ihrer Zeit hier ein Kind bekommen. Aber sie werben um Frauen, dass müssen sie eben auch mit sowas klar kommen .
Mal sehen wir lange ich es hinbekomme...
Und wenn nicht dann nicht, mein Mann und ich haben irgendwann gesagt, so richtig "passen" tut es eh nie, wir fangen jetzt einfach an es zu probieren und kommen dann mit dem Rest klar... und genau so werden wir's auch machen.
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Annatiger
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
15/09/2012 14:13:28
Damit du im Mutterschutz nicht nur die 13 EUR Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst, müsste dein Arbeitgeber den Vertrag bis nach dem Mutterschutz verlängern.
Ein Argument, dass es ihm leichter machen könnte: er bekommt alle Aufwendungen im Mutterschutz über die U2-Umlage von deiner Krankenkasse wieder. Er hat also keine finaniellen Nachteile auch wenn er dir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt.
Ich hab das bei meinen Mitarbeiterinnen teilweise schon so gemacht.
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*Hermine*
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
15/09/2012 14:21:54
Annatiger wrote:Damit du im Mutterschutz nicht nur die 13 EUR Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst, müsste dein Arbeitgeber den Vertrag bis nach dem Mutterschutz verlängern.
Es ist allerdings so, dass man Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommt, wenn man arbeitssuchend ist. Gesetzt also dem Fall, dein AG verlängert deinen Vertrag nicht, dann könntest du dich ab Januar arbeitssuchend melden (bzw. müsstest das 3 Monate vor Ablauf deines Arbeitsvertrags tun). Dann würdest du bis zum Beginn des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor Geburt, Arbeitslosengeld bekommen. Und während des Mutterschutzes 6 Wochen vor Geburt + 8 Wochen danach bekommst du ebenfalls Geld in der Höhe, das musst du dann nur bei der Krankenkasse beantragen, die klärt das mit dem Arbeitsamt. Klar, ist dann niedriger als das normale Gehalt, aber besser als 13 € pro Tag.
Und für die Elterzeit werden dann die 12 Monate vor Mutterschutz als Grundlage genommen. Die Zeit, in der man arbeitslos ist, wird als 0 gerechnet, d.h. das Elterngeld wäre dann noch etwas niedriger als ALG/Mutterschaftsgeld.
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satinprincess
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
15/09/2012 14:47:21
Ja, die Fristen vom Arbeitsamt kenne ich... das wär halt der Weg wenn sonst nichts geht. Aber ein paar Monate gehen bestimmt.
Mir ist dann sogar alles was das Elterngeld betrifft wichtiger als das Mutterschaftsgeld, denn da ich plane das ganze Jahr zu Hause zu bleiben, ist das einfach ne längere Zeit. Die Mutterschutzzeit überstehen wir zur Not auch mit weniger.
Ich werde berichten... danke für eure kompetenten Infos!
Grad nochmal kurz gegoogelt:
@annatiger: Die U2-Umlage ist ja ein super Tipp! Das ist doch eigentlich ein unschlagbares Argument...
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 15/09/2012 14:51:48 Uhr
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Annatiger
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
16/09/2012 17:56:27
Jep - die U2-Umlage macht es den Arbeitgebern so viel einfacher, vieles zum Wohle der werdenden Mamis möglich zu machen, was vor ein paar Jahren noch ein finanzielles Desaster geworden wäre.
So muss dein Chef auch nicht Angst haben, dass es in einer Katastrophe endet, wenn es gegen Ende der SS ein Beschäftigungsverbot gibt, weil die Arbeit zu beschwerlich wird.
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satinprincess
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
24/09/2012 13:52:58
Hab heute morgen mit meinem Chef gesprochen... er konnte noch nichts versprechen (in nem großen Unternehmen reden da ja auch immernoch andere mit) aber er war sehr verständnisvoll und wird versuchen die Verlängerung bis Ende Juli hinzubekommen... schaun wir mal.
Da er selber Vater von 3 Kindern ist (allerdings schon Teenager) kam er dann auch gleich mit ein paar Ratschlägen zu Schwangerschaft im allgemeinen um die Ecke... total süß!
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satinprincess
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld
13/11/2012 17:16:16
So, heute Verlängerung bis Ende Juli unterschrieben! Dank 1A Argumentation, aufbauend auf eurer Hilfe hier. Danke!
Jetzt muss der Krümel bei der morgigen Untersuchung nur weiter gesund sein...
:)
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satinprincess
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Aw:Mutterschutz und Elternzeit - Geld - Nachfrage!!!
23/04/2013 14:44:47
Hallo ihr Lieben,
da ihr mir damals schon so super geholfen habt, wende ich mich auch diesmal wieder mit Spezialfragen an euch... hier sind ja einige Experten unterwegs, die oft (leider) mehr Ahnung haben als die entsprechenden Ansprechpartner der Behörden...
Situation: ET ist 5.5., Mutterschutz also höchstwahrscheinlich bis 30.6. oder ein paar Tage länger, mein Arbeitsvertrag geht bis Ende Juli und läuft dann aus, ich habe noch 18 Tage Resturlaub.
Frage 1: Gesetzt den Fall, ich gehe direkt aus dem Mutterschutz in Elternzeit, muss ich mich dann nach Ende meines Vertrages aus irgendwelchen versicherungstechnischen Gründen trotzdem arbeitslos melden?
Frage 2: Ich überlege ob es mir etwas bringt, wenn ich versuche (je nach Geburtstermin) meine Resturlaubstage so zu nutzen, dass ich vielleicht erst einen Monat später Elterngeld beantrage. Elternzeit würde dann evt. ganz wegfallen (oder nur ein paar Tage nötig sein), denn die brauche ich ja nur, wenn ich nen Arbeitsverhältnis "pausieren" will, und das fällt ja dann weg. Welche Vor- oder Nachteile könnte das haben, die ich evt. momentan nicht sehe? Ich dachte halt es könnte Sinn machen, noch möglichst lange das Gehalt zu bekommen und mit dem Elterngeld einen Monat später zu beginnen, dadurch "gewinnt" man quasi einen Monat Einkommen.
Frage 3: Wenn Frage 2 mehr oder weniger positiv ausgelegt wird, berechnet sich dann das Elterngeld trotzdem aus den 12 Monaten Einkommen vor dem Mutterschutz oder anders?
Frage 4: Soweit ich weiß wird Kindergeld einkommensunabhängig gezahlt. Allerdings steht auf den ganzen Formularen meines Arbeitgebers (öffentlicher Dienst) auch immer ein Ansprechpartner dafür, was mich vermuten lässt, dass es doch etwas mit meinem Arbeitgeber zu tun hat. Und ich habe so Sätze gelesen wie "evt. macht es Sinn, dass das andere Elternteil das Kindergeld beantragt". Leider konnte ich nirgends sicher rausbekommen, welche Überlegungen man anstellen muss um da die richtige Entscheidung zu treffen. Was wisst ihr darüber?
Vielen lieben Dank für eventuelle Hilfe!
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