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kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen




10/11/2011 17:17:55

Julian geht seit heute in den Vorkindergarten. Meine Fragen bezüglich der Steuer:

1. Welche Kosten können abgesetzt werden? Alle "Kurse" ohne Eltern? Oder welche Voraussetzungen müssen erfült sein zur Anerkennung?

2. Und in welcher Höhe können Betreuungskosten abgesetzt werden?

Danke!

Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen




10/11/2011 22:22:24

Die Kiga-Betreuungskosten können abgesetzt werden. Dein Kiga stellt dir da am Jahresende eine Bescheinigung aus, wenn du danach fragst.

Allerdings sind nur die Gebühren für die Betreuung aber nicht für das Essen abgesetzbar.

Elternkurse wo man selber dabei ist oder musikalische Früherziehung und so sind soweit ich weiß alle gar nicht absetzbar, haben ja nichts mit der Kinderbetreuung zu tun.

kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
Beiträge: 2116
Standort: Bayern
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Aw:Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen




11/11/2011 21:47:11

Nein, es ist ein Vorkindergarten ohne Eltern, zwei Mal drei Stunden.
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
Beiträge: 5336
Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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Aw:Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen




12/11/2011 00:10:12

Also wir dürfen nur Bescheinigungen über den reinen Kita-Beitrag aussstellen.

Wenn man dort im Kiga noch musikalische Früherziehung oder so "dazubuchen" kann, ist das nicht absetzbar.
Der Kiga-Betrieb läuft ja in der Zeit weiter, das Kind wäre auch ohne versorgt.

tine
Platin-User



Beigetreten: 18/06/2008 11:56:53
Beiträge: 83
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Aw:Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen




13/11/2011 16:19:34

Unser Steuerberater sieht das so wie Annatiger.

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