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28. Oktober 2016

Heiraten in Schottland

Heiraten in Schottland - Formalitäten

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Bitte beachten Sie bei einer Hochzeit in Schottland, dass sich das schottische Eherecht vom englischen unterscheidet. Eine Aufenthaltspflicht vor der Eheschließung besteht nicht. Das Aufgebot sollte man spätestens 15 Tage vor der Trauung einreichen.

Folgende Dokumente müssen dem schottischen Standesbeamten vorgelegt werden:

- Ehefähigkeitszeugnis (gibt's beim Ihrem deutschen Standesamt)

- Geburtsurkunde

- Reisepass/Personalausweis

- Geburtsurkunde der Eltern

- Heiratsurkunde der Eltern

- Wohnsitzbescheinigung mit Angabe des Familienstandes (gibt's beim deutschen Einwohnermeldeamt)

- Ggf. Scheidungsurkunde oder /Sterbeurkunde des früheren Partners

Alle Unterlagen müssen in beglaubigter englischer Übersetzung vorgelegt werden. Eine Beglaubigung erhält man bei jedem britischen Konsultat in Deutschland oder durch das Generalkonsulat in Schottland. Für die Trauung müssen Sie zwei Zeugen und ggf. auf Wunsch des Standesbeamten (Registrar) einen Dolmetscher mitbringen.

Es ist ratsam, sich bereits vorab beim Registrar zu informieren, ob im Einzelfall ggf. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, bzw. ob ein Dolmetscher gestellt werden muss.

Damit die Heiratsurkunde auch in Deutschland anerkannt wird, muss diese mit einer Apostille versehen sein. Die Apostille kann man schriftlich, mit beigefügter "Postal order" über £ 12,00, beim Legalisation Office anfordern.

Legalisation Office
Foreign and Commonwealth Office
20 Victoria Street
London SW1H OHZ


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