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27. Oktober 2016

Heiraten in England

Heiraten in England - Formalitäten

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In England können Brautpaare neben der kirchlichen Trauung auf zwei unterschiedliche Arten standesamtlich heiraten: Marriage by certificate oder Marriage by licence heißt die Qual der Wahl.

Marriage by certificate

Das Verfahren der Marriage by certificate ist von den anfallenden Gebühren her günstiger (55,- £), dauert insgesamt gesehen aber auch länger als bei einer Marriage by licence. Sie und Ihr Verlobter/e müssen sich dabei mindestens sieben Tage in Großbritannien aufgehalten haben, um am achten Tag die Genehmigung der Eheschließung im Standesamt ihres Wunschortes zu beantragen.

Nun dauert es drei Wochen, bis der zuständige "Registrar" die Bescheinigung ausstellt. Diese bleibt zwölf Monate gültig, innerhalb dieser Zeit dürfen Sie im Vereinigten Königreich heiraten. In den drei Wochen Bearbeitungszeit können Sie das Land aber auch verlassen, Sie müssen nicht vor Ort auf die Genehmigung warten.

Marriage by licence

Für die Marriage by licence müssen Sie und Ihr Partner nachweislich mindestens 15 Tage im Bezirk des zuständigen britischen Standesamtes gewohnt haben, um beim dortigen Standesbeamten gemeinsam die Marriage licence beantragen zu können. Der Standesbeamte kann die Lizenz dafür aber bereits nach einem Tag erteilen, sie ist dann drei Monate gültig. Die Kosten sind dementsprechend höher, mit 102,- £ muss man dabei rechnen. Wollen Sie also nur vorübergehend für die Hochzeit in Großbritannien bleiben, dann sollten Sie sich nach der Ankunft so schnell wie möglich zunächst im Standesamt anmelden und weitere Informationen über den Ablauf einholen.

  • Weiterhin benötigen Sie zur Heirat in Großbritannien nur einen gültigen Reisepass und Ihre Geburtsurkunde.
  • Falls nötig erhalten Sie ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis auf Antrag bei Ihrem zuständigen Standesamt in Deutschland. Üblicherweise ist es jedoch nicht erforderlich.
  • Wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren, brauchen Sie entweder ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, eine Sterbeurkunde oder einen Nachweis über die Auflösung der Ehe.
  • Ob weitere Unterlagen vorzulegen sind, sollten Sie vorher beim britischen Standesamt erfragen. Ausländische Urkunden müssen übersetzt werden.

Zur Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein, die Sie als Brautpaar mitbringen.
Wenn weder Sie noch Ihr Partner oder einer von Ihnen nicht ausreichend Englisch verstehen, muss unter Umständen ein Dolmetscher bestellt werden. Die Kosten dafür müssen Sie tragen.

Auf der britischen Heiratsurkunde genügt die Apostille, um die Ehe auch in Deutschland anerkennen zu lassen. Diesen Echtheitsvermerk sollten Sie noch in Großbritannien als Stempel auf der Urkunde anbringen oder sich als separates Schreiben aushändigen lassen, um sich unnötigen Aufwand von zu Hause aus zu ersparen.
Bei der kirchlichen Trauung benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der deutschen Botschaft, die das kirchliche Trauzeugnis als Heiratsurkunde in Deutschland bestätigt. Diese Bescheinigung kostet ca. 10 Euro.


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