04/05/2014 11:01:30
Also ich hab das jetzt mal nachgelesen, weil ich ein bisschen schockiert war...
auf der Feier gilt das wohl so:
Nach dem Urheberrechtsgesetz ist die Wiedergabe eines Werks öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, hängt also vom Personenkreis ab, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung teilnimmt: Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen.
Der Begriff der Öffentlichkeit ist nach dem Urheberrechtsgesetz also sehr weit gefasst. Wer nun angibt, seine Veranstaltung sei nicht öffentlich, der muss dies beweisen – das hat die Rechtsprechung so festgelegt.
Grundsätzlich gilt: je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können. Aber gerade diese "persönliche Verbundenheit" ist das herausragende Kriterium, das vor dem Gesetz darüber entscheidet, ob eine Veranstaltung öffentlich ist oder nicht.
Zu der Musik in der Kirche hab ich nur gefunden das es da wohl Rahmenverträge zwischen der Gema und der Kirche gibt die jährlich für die Gottesdienst bezahlt werden, dazu zählen auch Trauungen. Aber ob das jede Kirche so macht keine Ahnung. Ich werde auf jeden fall unseren Pfarrer fragen.