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28. Januar 2017

Hamburger Ehe

Hamburg war bundesweit der Vorreiter auf dem Weg zu einer Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die im Ausland (sogar im streng katholischen Italien) teilweise schon durchgesetzt waren.

 

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Seitdem die Hamburger Bürgerschaft im April 1999 die so genannte "Hamburger Ehe" beschlossen hat, können sich schwule und lesbische Paare in der Hansestadt ganz offiziell vor einem Standesbeamten das "Ja-Wort" geben und sich somit als Partner registrieren lassen.

 

Hierfür müssen die Paare – analog zu einer gemischtgeschlechtlichen Ehe - versichern, dass sie eine dauerhafte Beziehung eingehen wollen und füreinander einstehen werden. Damit verbunden war von Anfang an für den Lebenspartner z.B. das Recht auf Auskunft im Krankenhaus.

 

Das damals neu geschaffene Rechtsinstitut wurde als "Eingetragene Lebenspartnerschaft" bezeichnet und ist in der Folge nach dem Beispiel Hamburgs auch in anderen Bundesländern möglich gemacht worden.

 

Der einstmals mehr mit symbolischer Bedeutung versehene Akt verschafft den Lebenspartnern heutzutage wesentlich weiter reichende Rechte als noch in der Anfangsphase, doch ein Großteil der gleichgeschlechtlichen Paare verbindet mit diesem Schritt nach wie vor vor allem die Aussage, den Partner zu lieben und mit ihm das weitere Leben verbringen zu wollen. Die immer größer werdende Anzahl an Paaren, die in der Folge den Schritt ins „Eheleben“ wagten und wagen, zeigt, wie Weg weisend die Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft für die Bundesrepublik war.

 

Bildquelle und weitere Informationen zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft...

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