20. Juli 2018
Rechtliche Bestimmungen für Trauzeugen
Für viele Menschen gehören Trauzeugen genauso zu einer Hochzeit, wie das Brautpaar selber. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Ist das Brautpaar rechtlich verpflichtet Trauzeugen zu benennen und welche Voraussetzungen müssen Trauzeugen erfüllen, um bei der Trauung anerkannt zu werden? Wir haben für Sie alle wichtigen Hinweise bezüglich des Trauzeugens zusammengestellt.
Hochzeit ohne Trauzeugen?
Seit dem 1.Juli 1998 ist die Anwesenheit eines oder mehr Trauzeugen bei einer standesamtlichen Hochzeit nicht mehr verpflichtend. Jedoch können Brautpaare, die nicht auf Trauzeugen verzichten wollen, bis zu zwei Personen benennen. Die gleiche rechtliche Regelung ist auch bei Eheschließungen von Brautpaaren mit einer evangelischen Konfession gültig.
Einzig die katholische Kirche besteht in Deutschland auch weiterhin auf die Anwesenheit von zwei Trauzeugen bei der Eheschließung.
Im Gegensatz zu Deutschland sind sowohl in Österreich, als auch in der Schweiz zwei Trauzeugen bei jeder Form der Eheschließung verpflichtend.
Weitere Infos bezüglich der gesetzlichen Regelung von Trauzeugen bei einer Heirat im Ausland finden Sie im Reisebereich.
Rechtliche Voraussetzungen für den Trauzeugen
Wer in Deutschland Trauzeuge werden will, der muss mindestens 18 Jahre und ohne Vormund sein. Bei der Trauung auf dem Standesamt bzw. bei der Kirche müssen die Trauzeugen einen gültigen Lichtbildausweis bei sich haben und diesen Vorlegen können.
Des Weiteren müssen sie geistig in der Lage sein, den Verlauf der Trauung zu folgen und die gesprochene Sprache, in der die Zeremonie abgehalten wird, zu verstehen. Letzteres kann jedoch in den meisten Fällen auch durch einen Dolmetscher ausgeglichen werden.
Entgegen dem allgemeinen Glauben muss der Trauzeuge nicht den gleichen christlichen Glauben des Brautpaares vertreten und kann sogar bereits aus der Kirche ausgetreten sein, jedoch sollte in diesem Fall zur Sicherheit mit dem jeweiligen Pfarrer/Pastor gesprochen werden, um mögliche Probleme zu vermeiden.