^ zurück nach oben

28. Oktober 2016

Heiraten in Tschechien

Hochzeit in Tschechien - Formalitäten

178798398.jpg (178798398)

In Tschechien kann, je nach Terminmöglichkeit des Standesamtes, kurzfristig geheiratet werden.

Folgende Dokumente müssen im Standesamt vorgelegt werden:

- ein Ehefähigkeitszeugnis

- Geburtsurkunden oder eine beglaubigte Kopie

- eine Aufenthaltsbescheinigung, aus der der Familienstand hervorgeht (nicht erforderlich, wenn die Angaben aus dem Ehefähigkeitszeugnis hervorgehen)

- eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung
(nicht erforderlich, wenn die Angaben aus dem Ehefähigkeitszeugnis hervorgehen)

- wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren: ein rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. das Original der Sterbeurkunde, es genügt auch jeweils eine beglaubigte Kopie

Die Dokumente müssen von einem gerichtlich zugelassenen Dolmetscher auf tschechisch übersetzt werden. Unter Umständen müssen alle Dokumente mit einer Apostille einer innerdeutschen Behörde versehen werden, d.h. die deutsche Botschaft kann keine Apostille erteilen.

Bei der Trauung müssen zwei Zeugen zugegen sein, normalerweise kann man auch direkt im Standesamt Zeugen finden, wenn man sehr kurzfristig heiraten will. Ein gerichtlich zugelassener Dolmetscher ist dann notwendig, wenn einer der Eheleute kein tschechisch spricht. Die Heiratsurkunde muss vom Kreis- oder Bezirksamt überbeglaubigt und dann vom tschechischen Außenministerium mit einer Apostille versehen werden. In einigen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich. In Tschechien kann jedes Standesamt im Detail andere Anforderungen haben, deswegen empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen, um sich nach den Anforderungen zu erkundigen.


DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN