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06. Oktober 2016

Heiraten auf Tahiti

Heiraten auf Tahiti - Formalitäten

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Mindestens einer der beiden Partner muss einen Monat vor der Bestellung des Aufgebots seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Bezirk des Standesbeamten haben, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Das Aufgebot muss zehn Tage vor der Trauung bekannt gemacht werden. Die benötigten Unterlagen müssen Sie jedoch spätestens einen Monat vor der Eheschließung dem Standesbeamten vorlegen.

Sie benötigen:

  • Geburtsurkunden auf internationalem Vordruck
  • ein Ehefähigkeitszeugnis - ebenfalls auf internationalem Vordruck
  • je ein ärztliches Attest
  • eine Sterbeurkunde für den Fall, dass Sie oder Ihr Partner verwitwet sind
  • Wenn einer der beiden Partner schon einmal verheiratet war, müssen Sie zudem ein mit einem Rechtskraftvermerk versehenes Scheidungsurteil im Original und in beglaubigter Übersetzung mitbringen. Falls vorhanden, können Sie auch eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk beim Standesbeamten vorlegen.
  • Bei Ihrer Trauung müssen mindestens zwei volljährige Zeugen anwesend sein.

Ein Dolmetscher dagegen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Ehe muss nicht legalisiert werden.

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