28. Oktober 2016
Heiraten in der Schweiz
Heiraten in der Schweiz - Formalitäten
Wer in der Schweiz heiraten will, benötigt dafür eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde.
Ihrem Gesuch müssen Sie eine Eheanerkennungserklärung einer deutschen Behörde beilegen, außerdem brauchen Sie noch folgende Unterlagen:
- einen Ausweis über den Wohnsitz
- Auszüge aus dem Familienregister (Familienscheine), nicht älter als sechs Monate
- einen Ausweis aus dem der Name, der Familienstand und die Staatsangehörigkeit hervorgehen
- bei gemeinsamen außerehelichen Kindern müssen entweder einen Familienschein oder deren neu ausgestellte Geburtsurkunden vorlegen
- falls Sie oder Ihr Partner schon verheiratet waren, müssen Sie entweder eine Sterbeurkunde oder das richterliche Urteil über die Annullierung der Ehe oder über eine Scheidung vorweisen
- Sie benötigen nur dann ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie die schweizerischen Eheschließungsvoraussetzungen nicht erfüllen
Für die Trauung brauchen Sie zwei mündige Zeugen. Nur im französisch- und italienischsprachigem Kanton sollte bei der Zeremonie ein Dolmetscher dabei sein.