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28. Oktober 2016

Heiraten in der Schweiz

Heiraten in der Schweiz - Formalitäten

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Wer in der Schweiz heiraten will, benötigt dafür eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde.

Ihrem Gesuch müssen Sie eine Eheanerkennungserklärung einer deutschen Behörde beilegen, außerdem brauchen Sie noch folgende Unterlagen:

  • einen Ausweis über den Wohnsitz
  • Auszüge aus dem Familienregister (Familienscheine), nicht älter als sechs Monate
  • einen Ausweis aus dem der Name, der Familienstand und die Staatsangehörigkeit hervorgehen
  • bei gemeinsamen außerehelichen Kindern müssen entweder einen Familienschein oder deren neu ausgestellte Geburtsurkunden vorlegen
  • falls Sie oder Ihr Partner schon verheiratet waren, müssen Sie entweder eine Sterbeurkunde oder das richterliche Urteil über die Annullierung der Ehe oder über eine Scheidung vorweisen
  • Sie benötigen nur dann ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie die schweizerischen Eheschließungsvoraussetzungen nicht erfüllen

Für die Trauung brauchen Sie zwei mündige Zeugen. Nur im französisch- und italienischsprachigem Kanton sollte bei der Zeremonie ein Dolmetscher dabei sein.



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