28. Oktober 2016
Heiraten auf Malta
Heiraten in Malta - Formalitäten
Bis zu 3 Monate vor der Hochzeit kann das Aufgebot bestellt werden. Das ist auch sinnvoll, den die Aufgebotspflicht beträgt sechs Wochen nach dem Eingang aller Unterlagen.
Diese müssen bestehen aus:
- Geburtsurkunde
(bei adoptierten Personen die Abstammungsurkunde)
- ein Ehefähigkeitszeugnis
(wird vom heimatlichen Standesbeamten ausgestellt)
- einen Reisepass oder Personalausweis
- eine eidesstattliche Erklärung mit legalisierter Unterschrift
Alle Dokumente müssen in beglaubigter englischer Übersetzung vorgelegt werden. Wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren, können Sie auf Malta nur dann erneut heiraten, wenn Sie durch ein zuständiges Gericht des Landes, in dem Sie oder Ihr ehemaliger Partner ansässig waren, geschieden wurden. Falls Sie oder Ihr Partner keine ausreichenden Englischkenntnisse haben, muss ein
Dolmetscher bei der Hochzeit dabei sein. Eine Liste mit Dolmetschern erhalten Sie bei der Botschaft. Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeugen anwesend sein, die einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen. Die maltesische Eheschließungsurkunde muss in englischer Sprache gefertigt und durch eine Apostille des maltesischen Außenministeriums versehen sein. Ein ausführliches Merkblatt erhalten Sie auf Anfrage vom maltesischen Standesamt:
Marriage Registry/Public Registry,
197, Merchants Street,
Valletta/Malta.