27. Oktober 2016
Heiraten in Frankreich
Heiraten in Frankreich - Formalitäten
Generell ist eine rechtskräftige Heirat in Frankreich für deutsche Ehepaare nur dann möglich, wenn mindestens einer der beiden Eheleute seinen Wohnsitz 30 Tage vor Aufgebotsbestellung in Frankreich angemeldet hat und zwar in dem Amtsbezirk, in dem auch die Trauung vollzogen werden soll.
Folgende Unterlagen sollten dem Standesbeamten mindestens einen Monat vor Eheschließung vorgelegt werden:
- Reisepässe / Personalausweis
- Aufenthaltsgenehmigung "Carte de Séjour"
- Wohnnachweis (Telefon- oder Stromrechnung reicht)
- Geburtsurkunde in französischer Übersetzung (Gibt es bereits auf mehrsprachigem Vordruck bei Ihrem deutschen Standesamt)
- Ehefähigkeitszeugnis in französischer Übersetzung (Kann ebenfalls auf mehrsprachigem Vordruck ausgestellt werden)
- Ggf. Scheidungsurkunde
- Ggf. Ärztliches Attest « Certificat Médical Prénuptial » (erkundigen Sie sich zuvor beim jeweiligen Standesamt)
Die Aufgebotsfrist beträgt 10 Tage. Bei der Trauung müssen zwei volljährige Trauzeugen anwesend sein.
Tipp: Sollte keiner der beiden Partner über einen Wohnsitz in Frankreich verfügen, ist es auch denkbar, sich nach der standesamtlichen Trauung in Deutschland in Frankreich nochmals in einer symbolischen Zeremonie das Ja-Wort zu geben. Diese Trauungszeremonien werden beispielsweise durch freie Theologen an einem für Sie bedeutungsvollen Ort vorgenommen und haben keinerlei rechtliche Verbindlichkeit.
Nähere Infos zur kirchlichen Trauung in Paris:
Deutsche Evangelische Christus-Kirche
(Association Culturelle de l'Eglise Evangélique Allemande)
25, rue Blanche
75009 Paris
Tel.: +33 (0)1 45 26 79 43
Katholische Gemeinde Deutscher Sprache St. Albertus Magnus
(Mission pour les Catholiques de Langue Allemande)
38, rue Spontini
75016 Paris
Tel.: +33 (0)1 53 70 64 10