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28. Oktober 2016

Heiraten in Portugal

Hochzeit in Portugal

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In Portugal kann eine wirksame Ehe durch eine standesamtliche Trauung oder in religiöser Form eingegangen werden, sofern die Religionsgemeinschaft in Portugal anerkannt ist. Deutsche, die nicht in Portugal wohnhaft sind, können grundsätzlich bei jedem portugiesischem Standesamt miteinander die Ehe schließen.

Das Aufgebot kann man frühestens sechs Monate, aber spätestens einen Monat vor der geplanten Eheschließung einreichen.

Folgene Dokumente müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde (gibt es auf mehrsprachigem Vordruck bei Ihrem deutschen Standesamt)
  • Falls einer der Heiratswilligen verwitwet ist, eine beglaubigte Sterbeurkunde mit beglaubigter portugiesischer Übersetzung
  • Falls einer der Heiratswilligen geschieden ist, ein Scheidungsurteil mit Bescheinigung gem. Artikel 39Brüssel IIa der Verordnung
  • Ehefähigkeitszeugnis (für die Ausstellung ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig und es wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt, welches sechs Monate gültig ist)

Sofern einer der Heiratswilligen die portugiesische Sprache nicht beherrscht, ist die Anwesenheit eines Dolmetschers notwendig. Dies kann auch ein Bekannter oder Verwandter sein, jedoch nicht der Verlobte.

Die Heiratsurkunde sollte durch das portugiesische Standesamt in internationaler Version ausgestellt werden, da diese ohne Legalisation (Echtheitsbestätigung) und Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann.


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